München (dpa/tmn) –. Im Stadtverkehr ist es oft wuselig: andere Autos, Radler, Fußgänger und da vorn hält ein Bus. Was nun gilt, hängt maßgeblich davon ab, wie der Bus blinkt.

Für Schul- und Linienbusse gelten an Haltestellen besondere Regeln. Vorbeifahrende Fahrzeuge dürfen nur mit besonderer Vorsicht oder in bestimmten Fällen gar nicht an heranfahrenden oder haltenden Bussen vorbeifahren. Die Signale durch die Blinker spielen dabei eine große Rolle.

So darf ein an eine Haltestelle heranfahrender Bus mit angeschaltetem Warnblinker während der Fahrt gar nicht mehr überholt werden, so der ADAC. Blinkt der fahrende Bus dagegen rechts, ist das Vorbeifahren, sofern es das Verkehrsgeschehen erlaubt, noch möglich.

Wenn der Bus steht und rechts blinkt

Steht der Linien- oder Schulbus mit rechts gesetztem Blinker an der Haltestelle, dürfen andere Fahrzeuge aufmerksam und vorsichtig vorbeifahren – das gilt auch für den Gegenverkehr.

Steigen Fahrgäste aus oder ein, darf man in Fahrtrichtung nur im Schritttempo - also etwa mit 4 bis 7 km/h - und mit ausreichendem Sicherheitsabstand von etwa zwei Metern vorbei. Ist das gefahrlos nicht möglich, ist hinter dem Bus zu warten.

Besondere Vorsicht ist an Schulbushaltestellen gefragt: Gerade jüngere Kinder können Gefahren nicht richtig einschätzen. Zudem verlassen sie den Bus oft zu mehreren und sind laut ADAC häufig abgelenkt.

Hat der stehende Bus Warnblinker an - Vorsicht

Hat der stehende Bus nicht den rechten Blinker, sondern die Warnblinker angeschaltet, darf man ihn generell nur im Schritttempo und mit Abstand passieren. Schritttempo gilt dann auch für den Gegenverkehr auf der anderen Spur, sofern sie nicht baulich - etwa durch eine Leitplanke - abgetrennt ist.

Der fließende Verkehr muss losfahrende Schul- und Linienbusse einfädeln lassen, sie haben Vorrang. Allerdings müssen sie das Abfahren rechtzeitig - etwa drei bis fünf Sekunden lang – durch entsprechendes Blinken anzeigen, so der ADAC.