Berlin (dpa/tmn). Mit Fasching wird die Fastenzeit vor Ostern eingeläutet. Für viele bedeutet das, noch einmal richtig zu feiern. Wer sich im Anschluss unter Alkoholeinfluss hinters Steuer setzt, riskiert hohe Strafen.

Mitte Februar heißt es wieder „Helau!“ und „Alaaf!“. An Karneval wird vielerorts ausgelassen gefeiert und in geselliger Runde getrunken. Wer als Narr mit dem Auto unterwegs ist, sollte einiges beachten. Hier gibt es nicht nur klare Regeln, wenn es um Alkohol geht, sondern auch was die Versicherung im Falle eines Unfalls zahlt.

Alkohol am Steuer kann gefährlich und teuer werden

„Don't drink and drive“ gilt auch für die Karnevalszeit. Bereits geringe Mengen Alkohol verschlechtern die Fahrtüchtigkeit. Wer mit 0,5 Promille oder mehr erwischt wird, muss nach Angaben des ADAC mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro rechnen. Außerdem drohen ein einmonatiges Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Für Fahrer von Elektrorollern gelten hierbei die gleichen Alkoholgrenzen wie für Autofahrer.

Kommt es zu einem auffälligen Fahrverhalten oder sogar einem Unfall, machen Sie sich bereits bei 0,3 Promille strafbar. Und kostet Sie im Falle der Fälle mindestens sechs Monate ihren Führerschein und eine saftige Geldstrafe.

Ob Auto oder E-Scooter: Für Fahrer unter 21 Jahren in der Probezeit und Führerscheinneulinge gilt 0,0 Promille. Wer unter Alkoholeinfluss fährt, muss mit einem Bußgeld von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Außerdem wird laut ADAC die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar muss besucht werden.

Der Morgen danach

Wenn Sie sich nach einer feuchtfröhlichen Nacht wieder hinter das Steuer setzen, sollten Sie möglichen Restalkohol nicht unterschätzen. Alkohol baut sich von Person zu Person unterschiedlich schnell ab. Nach Angaben des ADAC liegt die Abbaurate etwa bei 0,1 bis 0,2 Promille pro Stunde. Autofahrer, die mit einem Blutalkoholspiegel von 1,1 oder mehr aus dem Verkehr gezogen werden, gelten als völlig fahruntüchtig.

Auch ohne alkoholbedingtes Fehlverhalten im Straßenverkehr handelt es sich nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat. Der Verstoß wird mit einer hohen Geldstrafe bestraft und Wiederholungstäter können sogar mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Darüber hinaus wird der Führerschein für mindestens sechs Monate einkassiert.

Versicherungsleistungen bei einem Unfall unter Alkohol

Wenn Sie nach einer Karnevalsparty unter Alkoholeinfluss einen Sach- oder Personenschaden verursachen, kommt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung für die Schäden der betroffenen Personen auf. Der betrunkene Fahrer kann jedoch laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) von seiner Versicherung bis zu einer Höhe von 5 000 Euro haftbar gemacht werden.

Verursachen Sie einen Unfall, kommt die Vollkaskoversicherung für die Schäden an Ihrem eigenen Auto auf. Die Leistungen des Vollkaskoversicherers können jedoch unbegrenzt gekürzt werden, wenn der Kunde den Unfall grob fahrlässig verursacht hat. Zum Beispiel, wenn Alkoholkonsum die Ursache war.

Liegt der Alkoholspiegel zwischen 0,3 und 1,1 Promille, müssen laut GDV typische alkoholbedingte Beeinträchtigungen oder alkoholbedingte Fahrfehler vorliegen. Etwa das Fahren in Schlangenlinien oder das Abweichen von der Fahrbahn. Je nachdem wie groß das Verschulden und der Alkoholisierungsgrad ist, kann die Leistung bis zu 100 Prozent gekürzt werden.

Bei einem Wert von über 1,1 Promille wird von einer absoluter Fahruntüchtigkeit ausgegangen. Die Vollkaskoversicherung übernimmt in diesem Fall in der Regel nichts. Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, organisiert sich schon vor der Karnevalsfeier eine sichere und verlässliche Hin- und Rückfahrt, etwa mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Taxi.