Essen (dpa/tmn). Dunkelheit, Nebel, starker Regen können die Sicht stark einschränken - gerade für Motorradfahrer kann das gefährlich werden. Aber auch andere Verkehrsteilnehmer müssen das Sichtfahrgebot einhalten.

Schlechte Sicht, Tempo runter. Verkehrsteilnehmer sollten ihre Geschwindigkeit immer an die Sichtverhältnisse anpassen. Das heißt: nur so schnell fahren, dass man innerhalb der Strecke anhalten kann, die man überblicken kann. Das schreibt das Sichtfahrgebot vor.

Bei Starkregen oder Nebel - also bei besonders schlechten Sichtverhältnissen rät das Institut für Zweiradsicherheit (ifz) zur langsamen Fahrt. Und auch bei Dunkelheit gilt: Man muss sein Fahrzeug innerhalb jenes Fahrbahnbereichs anhalten können, der vom Abblendlicht ausgeleuchtet ist.

An die eigene Sicherheit denken

Eine Ausnahme gilt bei Dunkelheit jedoch auf Autobahnen: Sind die Schlussleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs trotz ausreichendem Abstand klar erkennbar, müssen Fahrer ihre Geschwindigkeit nicht an die Reichweite des Abblendlichts anpassen. Sind Hindernisse und der Fahrbahnverlauf, dank Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und fremdem Licht, gut erkennbar, besteht die Pflicht ebenfalls nicht.

Gerade für Motorrad und Rollerfahrer ist die gesetzliche Regel allerdings auch ein nicht zu unterschätzender Sicherheitsfaktor. Daher empfehlen die ifz-Experten insbesondere auf gut ausgebauten Landstraßen, die Geschwindigkeit kräftig zu drosseln, wenn Fahrer den Kurvenverlauf nicht weitläufig einsehen können. Denn hinter einer Biegung kann jederzeit ein Hindernis auftauchen oder die Fahrbahn großflächig verschmutzt und rutschig sein.