Bratwürste gibt`s sonntags nur mit Ausnahmegenehmigung

  • Gaststätten dürfen sonntags die Thüringer Spezialität verkaufen - Händler nur mit einer teuren Sondergenehmigung. Foto: Alexander Volkmann
Der deutschen Bürokratie entkommt man nicht, die brät auch für eine weit über die Landesgrenzen hinaus beliebte Spezialität des Freistaates keine Extrawurst. An Sonntagen bleiben daher vielerorts die Roste kalt.
Erfurt. Auf dem Marktplatz in Weimar können die Touristen die leckeren Thüringer Rostbratwürste täglich genießen, auch am Sonntag. In der Innenstadt von Eisenach dagegen ist dieser Genuss den zahlreichen Besuchern nicht vergönnt. Laut Ladenschlussgesetz dürfen die mobilen Händler am Sonntag nicht öffnen, heißt es zur Begründung im Eisenacher Rathaus. "Das ist schlicht nicht nachvollziehbar", zeigt sich der Geschäftsführer des Verbandes Thüringer Wurstspezialitäten Horst Schubert entsetzt: "Die Bratwurst ist der erste Botschafter Thüringens, die kann man doch den vielen Touristen am Fuße der Wartburg nicht einfach vorenthalten."

Kann man doch, wie die praktische Erfahrung lehrt. Dagegen beruft man sich in Weimar gerade auf die touristische Prägung der Stadt und umschifft damit letztlich erfolgreich die geltenden Bestimmungen zum Ladenschluss. Denn die erlauben in den Touristen-Hochburgen das Landes ausdrücklich in einer bestimmten Zeit am Sonntag den Verkauf von regional typischen Erzeugnissen. Dass dazu die Rostbratwurst gehört, wagt sicherlich niemand ernsthaft anzuzweifeln.

Doch selbst innerhalb einer Stadt können ausländische Besucher an Sonntagen durchaus ins Grübeln kommen, auf der Suche nach der leckeren Thüringer Bratwurst. In Erfurt etwa bleibt der Grill in der Schlösserstraße dann aus, während einige Hundert Meter weiter, auf dem Domplatz der Geruch von Bräteln und Würsten anlockt. Das hat seinen Grund, sagt Dirk Ellinger, Geschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbandes Thüringen. Gehört der Rost auf dem Domplatz doch zu einer gastronomischen Einrichtung, die auch sonntags öffnen und verkaufen darf. Dagegen ist das andere wohl ein Händler, für den das Ladenschlussgesetz gilt. "Das erklären sie mal einem Touristen aus Spanien oder Griechenland", sagt Ellinger mit einem Kopfschütteln.

Nun könnten allerdings auch Händler auf die Idee kommen, an Sonntagen ihr Gegrilltes an die Frau oder den Mann bringen zu wollen. Theoretisch wäre das sogar möglich. Dazu müssten die Betreiber solcher Stände aber zuvor eine Ausnahme-Genehmigung nach der Sondernutzungs-Verordnung beantragen. Zuständig dafür sind die Behörden der jeweilige Orte. Und die Städte kassieren für solche Erlaubnisse in sehr unterschiedlicher Höhe. Zum Teil seien die Summen so hoch, dass es sich schlicht nicht mehr lohne, die Bratwürste zu verkaufen, sagte Ellinger.

So bleibt Touristen zunächst nur die Suche nach einem geöffneten Grill am Sonntag oder das Warten auf Montag.


Bernd Jentsch / 01.08.10 / TA
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