Sorgen mit dem gemeinsamen Sorgerecht

  • Ein Vater hält seinen Sohn liebevoll im Arm. Nicht immer ist das der Normalzustand. Insbesondere Frauen, die in speziellen Einrichtungen Hilfe gesucht haben, können das bestätigen. Foto: Daniel Volkmann Ein Vater hält seinen Sohn liebevoll im Arm. Nicht immer ist das der Normalzustand. Insbesondere Frauen, die in speziellen Einrichtungen Hilfe gesucht haben, können das bestätigen. Foto: Daniel Volkmann
Ein von der Bundesregierung beschlossener Entwurf soll es unverheirateten Vätern leichter machen, die elterliche Mitsorge am Kind zu erlangen. Doch schon jetzt gibt es Bedenken, ob die vorgeschlagene Regelung tatsächlich in jedem Fall gut für das Kind sein wird.
Die Erinnerungen an das Vaterdasein von Michael K.* passen in ein kleines Notizbuch. Jede der seltenen Begegnungen mit seiner Tochter hat er darin protokolliert. Spielstunden in ihrem Kinderzimmer, Schneemannbauen auf dem Spielplatz, Spaziergänge.

Die letzte Eintragung stammt aus dem Jahr 2010, da hat es ein kurzes Telefonat gegeben.

Seitdem herrscht Stille.

Er habe abgeschlossen damit. Er wirkt nicht sehr überzeugend, wie er das sagt, eher resigniert.

Er und die Mutter des Kindes hatten nach der Trennung beim Jugendamt keine Vereinbarung über den Umgang abgeschlossen. Er dachte, sie würden es auch so regeln können.

Das konnten sie irgendwann nicht mehr. Die Treffen wurden seltener, Ausflüchte der Mutter häufiger, Verweigerungen und Terminverschiebungen. Bis hin zu einem unangekündigten Umzug.

Er ging zu einem Anwalt, es gab einen Gerichtstermin und eine Entscheidung über "begleiteten Umgang". Das bedeutet zeitlich eng limitierte beaufsichtigte Begegnungen.

Zwei solcher Treffen hat es gegeben. Beim dritten, hieß es, wollte das Kind nicht.

Das ist jetzt mehr als zwei Jahre her. Michael K. weiß nicht, wie sich sein Kind entwickelt, welche Hobbys es hat, welche Schulfächer es mag und welche nicht. Er könnte wieder vor Gericht ziehen, aber er hat den Glauben daran verloren, dass dies etwas bringen könnte. Außerdem, sagt er, will er nicht, dass sein Kind womöglich vor Gericht befragt und beunruhigt wird. Nicht um diesen Preis.

Er ist ein Vater, der keiner sein darf.

Fälle wie diese lassen Organisationen wie den "Väteraufbruch" seit Jahren eine Stärkung der Väterrechte fordern.

Jetzt hat die Regierung einen Gesetzesentwurf beschlossen, der dieser Forderung nachkommt. In seinem Kern soll er Vätern künftig ermöglichen, auch gegen den Willen der Mutter ebenfalls Sorgerecht für das Kind zu erhalten.

Wenn man davon ausgeht, dass es für ein Kind in der Regel am besten ist, eine Beziehung zu beiden Elternteilen aufbauen zu können, klingt diese Regelung folgerichtig.

Aber eben nur auf den ersten Blick.

Michael K. zum Beispiel hätte dieses Gesetz für seine Mitsorge nicht gebraucht: er hat sie nämlich schon seit der Geburt der Tochter. Die Eltern hatten sich damals darauf geeinigt. Vater sein darf er trotzdem nicht.

Allein dieses Beispiel aus dem Leben mag die Problematik illustrieren, die hinter einer juristischen Reglementierung der elterlichen Sorge steckt, wenn sich nicht beide Partner einig sind. Entsprechend folgten Forderungen zur Nachbesserung, kaum dass der Entwurf auf dem Tisch lag.

Dem "Väteraufbruch" geht die Regelung nicht weit genug, er bemängelt vor allem die Einspruchsfrist von sechs Wochen, in denen die Mutter die alleinige Sorge hat. In der Zeit, so die Organisation, seien Väter von wichtigen Entscheidungen wie dem Geburts- und Wohnort des Kindes, medizinischen Eingriffen oder Religionszugehörigkeit ausgeschlossen.

Kritik kommt aber auch von anderer Seite. Die Vermutung, dass gemeinsame Sorge grundsätzlich dem Kindeswohl dient, wenn sich die Mutter nicht oder nicht ausreichend äußert, könne nicht Maßstab sein, gab der Deutsche Juristinnenbund zu bedenken.

Im Klartext heißt das wohl auch, es kann viele Gründe geben, warum sich eine Mutter nicht äußert. Es gibt auch problematische Verhältnisse mit Gewalt und Ängsten. In Frauenzentren Thüringens können Mitarbeiterinnen ein Lied davon singen.

Sicher sei die gemeinsame Sorge der Idealfall, wenn sich beide Eltern nach der Trennung verstehen, sagt Sozialpädagogin Veronika Lehe. Doch sie hat ihre Zweifel, ob die neue Regelung tatsächlich in jedem Fall dem Kindeswohl dienen kann. Aus ihrer Beratungsarbeit im Erfurter Frauenzentrum kennt sie schwierige Fälle. Männer, die über die Kinder versuchen, das Leben ihrer einstigen Partnerin zu kontrollieren. Mit ständigen Anrufen, Drohungen, mit Beeinflussung des Kindes gegen die Mutter. Das Kind, in seiner Liebe zu beiden hin und her gerissen, leidet am meisten. Besonders im Kontext von häuslicher Gewalt verharren Frauen oft aus Angst, die Kinder zu verlieren oder sie solchen Spannungen auszusetzen, in der Beziehung.

Von ähnlichen Erfahrungen können auch die Mitarbeiterinnen im Weimarer Frauenzentrum berichten.

Wie zum Beispiel von einer Mutter, die vor den Drohungen, Gewaltausbrüchen und psychischen Attacken des Kindesvaters in ein Frauenhaus floh. Bei der siebenjährigen Tochter hat diese Situation in der Familie tiefe Ängste hinterlassen. Einen Umgang mit ihrem Vater möchte sie nicht haben. Das brachte sie auch vor dem Familiengericht zum Ausdruck, das jetzt über einen Antrag des Vaters zur gemeinsamen Sorge entscheiden soll.

Die Mutter, so die Mitarbeiterinnen des Weimarer Frauenzentrums, ist aufgrund ihrer psychischen Situation und ihren Ängsten nicht in der Lage, eine schlüssige Aussage vor Gericht zu machen. Und im zuständigen Jugendamt sieht man keinen Grund, der einem gemeinsamen Sorgerecht entgegensteht. Man empfiehlt "konstruktive elterliche Kommunikation".

Die neue Regelung lässt Müttern ganze sechs Wochen, um dem Gericht ihre Gründe gegen ein Sorgerecht des Vaters zu schildern. Fälle wie dieser lässt die Mitarbeiterinnen an der Lebensnähe der neuen Regelung zweifeln.

Es gibt auch subtilere Fälle, bei denen Mütter in unglücklichen Beziehungen verharren, aus Angst, die Kinder vor eine Zerreißprobe zu stellen oder sie zu verlieren.

Das Kind, sagt Sabine L.*, ist die verwundbarste Stelle der Frau. Sie hat die Folgen dieser Wahrheit bis auf ihren bittersten Grund ausgekostet.

Eine unglückliche Ehe, Streit, Tränen, Verletzungen - es gab keine Zukunft mehr. Der Vater stammt aus einem anderen Kulturkreis, zwischen ihren Vorstellungen, wie Mädchen erzogen werden sollten, klafften tiefe Gräben. Unüberbrückbar.

Trotzdem behielten sie beide das Sorgerecht. Die Kinder lebten abwechselnd bei ihr und beim Vater. Gut ging es ihnen dabei nicht, aber das wollte keiner hören, sagt sie.

Zu sagen, sie hätten sich übereinstimmend darauf geeinigt, wäre nicht ganz richtig. Wenn es nach ihr gegangen wäre, die Kinder wären bei ihr geblieben.

Doch eine Mutter, sagt sie, zerrt nicht am Kind, bis es kaputt geht. Eine Mutter will ihnen wie nur möglich Schmerz ersparen, auch wenn es über ihre eigene Schmerzgrenze geht.

Es gab Gutachten, Termine beim Jugendamt, Gespräche. Nach drei Jahren Sorgerechtsstreit war sie am Ende, auch finanziell. Schweren Herzens entschloss sie sich zur Rückkehr in ihre Heimatstadt, versucht dort einen beruflichen Neustart.

Seitdem sieht sie ihre Kinder nur noch an jedem zweiten Wochenende und in den Ferien.

Die Töchter wären gern mit ihr gekommen. Das wussten das Jugendamt und auch der Vater. Beim Familiengericht bemühte sie sich vergeblich um eine schnelle Entscheidung über einen Mitzug der Kinder.

Die Töchter sind jetzt zehn und zwölf Jahre alt. Sie weiß, dass sie Sehnsucht haben. Sie brauchen ihre Mutter, nicht nur an Wochenenden.

Ämter und Familiengerichte, sagt sie, sehen das offensichtlich nicht so. Manchmal, sagt sie, habe sie das Gefühl, dass die Gerichte in solchen Fällen abwarten, dass sich der Stärkere durchsetzt.

Aber wer ist in solchen Situationen der Stärkere? Sie zitiert das Gleichnis vom "Kaukasischen Kreidekreis". Um den Streit zweier Frauen um ein Kind geht es darin. Als der weise Richter vorschlägt, es zu teilen, zeigt sich die wahre Mutter: sie ist bereit, auf ihr Kind zu verzichten.

Die geschilderten Schicksale mögen keine Einzelfälle sein, aber sie sind sicher Fälle an den Rändern. Dazwischen werden sich viele Beispiele finden, bei denen das gemeinsame Sorgerecht funktioniert. Seit es diese Möglichkeit für unverheiratete Paare gibt, entscheiden sich bundesweit die Hälfte der Eltern für die gemeinsame Sorge. In Erfurt sind es nach Auskunft des Jugendamtes weit mehr.

Das gemeinsame Sorgerecht ist sinnvoll und gut, wenn sich beide Elternteile einig sind. Ob sie als Paar zusammenleben oder getrennte Wege gehen. Das ist auch die Erfahrung beim Jugendamt in Erfurt.

Doch was, wenn es diesen gemeinsamen Willen nicht gibt, aber ein gemeinsames Sorgerecht? Eine Kindheit inmitten elterlicher Grabenkämpfe?

Ganz so pessimistisch will man es im Erfurter Jugendamt nicht sehen. Es bleibe abzuwarten, so Amtsleiter Hans Winkelmann, wie viele Väter sich am Ende tatsächlich um ein Sorgerecht bemühen werden, wenn es keinen Konsens mit der Mutter gibt. Doch am Ende räumt er ein: der neuen Regelung sehe er mit gewisser Skepsis entgegen.

* Die Namen wurden von der Redaktion geändert.

Fragen des Tages

Was sieht der neue Gesetzentwurf zum Sorgerecht im Kern vor?

Grundsätzlich bleibt das Sorgerecht mit der Geburt eines unehelichen Kindes bei der Mutter. Allerdings können Väter jetzt in einem beschleunigten Verfahren vor Gericht eine sogenannte Mitsorge erwirken, selbst dann, wenn die Mutter damit nicht einverstanden ist. Zu einem solchen schnellen Verfahren soll es kommen, wenn sich die Mutter innerhalb von sechs Wochen im Gerichtsverfahren nicht zum Sorgerechtsbegehren des Vaters geäußert hat. Oder wenn die Mutter nur mit Argumenten widerspricht, die nichts mit dem Wohl des Kindes zu tun haben.

Müssen Familiengerichte dann beide Eltern und Jugendamt befragen?

Nein, im Falle eines beschleunigten Verfahrens ist eine Anhörung von Jugendamt oder der Mutter nicht vorgesehen. Nur wenn die Gründe für die Ablehnung der Mutter eine Gefährdung des Kindes vermuten lassen, soll es zu einem tiefgreifenden Verfahren kommen.

Wie begründet die Bundesjustizministerin die neue Regelung?

Familienmodelle haben sich in den vergangenen Jahren rasant geändert, mittlerweile wird jedes dritte Kind unehelich geboren. Daher sei ein modernes Sorgerecht nötig, dass die Interessen aller Beteiligten berücksichtige. Ein Kind solle nach Möglichkeit beide Elternteile als gleichberechtigt erleben.

Wann wird das neue Gesetz in Kraft treten?

Der Gesetzesentwurf wurde am 4. Juli von der Bundesregierung beschlossen, muss aber noch durch die prüfenden Instanzen bis zur Abstimmung. Da es bereits jetzt viele Nachbesserungsforderungen gibt, lässt sich nicht einschätzen, wann der Entwurf Gesetz wird.

Wird künftig immer vor Gericht über das Sorgerecht entschieden?

Nein, wenn sich die unverheirateten Eltern einig sind, das Sorgerecht gemeinsam ausüben zu wollen, ändert sich nichts am bisherigen Verfahren. Dann genügt nach der Vaterschaftsanerkennung eine Beurkundung beim Jugendamt.


Elena Rauch / 20.07.12 / tag
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Kommentare
20.07.12 - 20:35
Dieter
Sehr guter Kommentar Uwe, ich kämpfe seit 7 Jahren für einen Umgang und gemeinsame Sorge für meine Töchter.Die Masche der Jugendämter, Alleinsorgeberechtigten Mütter und Frauenverbände scheint meines Erachtens zu sein das sie stets sagen der Böse Mann,Er will mein Leben bestimmen,ist aggressiv etc. pp.. dabei sind es die Frauen die meist ihr Problem mit dem Kindesvater über die Kinder mit solchen Argumenten austragen. Ich spreche aus Erfahrung oft wird den Frauen dieser Weg angeraten wohlwissend das kein Familienrichter einer gemeinsamen Sorge zustimmt wenn sich die "Eltern" nicht verstehen da kann Man(n) klagen wie er will. An dieser Stelle sollte das Gesetz angesetzt werden denn es gibt zig Tausende Väter die sich kümmern wollen aber nicht DÜRFEN. Und das mit freundlicher Unterstützung unserer Behörden!
20.07.12 - 14:07
Dietmar Nikolai Webel
"Das Kind, sagt Sabine L.*, ist die verwundbarste Stelle der Frau." Ich bin über diese Formulierung gestoßen und es wundert mich, wie Sabine L diesen Satz aus ihrer mütterlichen Perspektive sagen kann, ohne auch nur auf den Gedanken zu kommen, dass selbiger Satz eben auch für Väter zutrifft. Diese werden seit Jahrzehnten massiv verwundet. Nichteheliche Väter hatten bisher keine Möglichkeit über den Rechtsweg das Sorgerecht gegen den Willen der Mutter zu bekommen. Sie wurden seit 2003 einfach vom Rechtsweg ausgeschlossen, weil ein BVerfG meinte: "Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass eine Mutter... sich nur ausnahmsweise ... einer gemeinsamen Sorge verweigert, wenn sie dafür schwerwiegende Gründe hat, die von der Wahrung des Kindeswohls getragen werden, dass sie also die Möglichkeit der Verweigerung einer Sorgeerklärung nicht etwa als Machtposition gegenüber dem Vater missbraucht." Dem war aber nicht so, wie mehrere Studien des BMJ besagen. Abgesehen davon sind etliche Väter mit Ausgrenzung aus dem Familienleben des Kindes durch Umgangsboykott konfrontiert und durch die Justiz alleingelassen. Das Kind ist die verwundbarste Stelle für jeden Elternteil.
20.07.12 - 13:45
Veronika Fischer
Die Kompetenzen der befragten "Fachleute" aus pädagogischer, wissenschaftlicher und rechtlicher Sicht stehen zur Debatte! Wer Menschenrechte und Grundgesetz missachtet und dies vor hat weiter zu tun, hat nichts in einem Familienrechtssystem zu suchen, welches zur Gleichstellung und Verantwortungsübernahme BEIDER Eltern verpflichtet ist. Seit 63 Jahren gilt der Artikel 6 im Grundgesetz, wo es heißt: (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende PFLICHT. (5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
20.07.12 - 13:05
Ralph Steinfeldt
Korrektur: Das Zeichen der BVerfG-Entscheidung ist 1 BvR 420/09. Mit freundlichen Grüßen Ralph Steinfeldt (VAfK, LK Harburg)
20.07.12 - 13:04
Deutschlands Väter
Das Erfurter Jugendamt zeigt sein wahres Gesicht. Man ist skeptisch gegenüber dem Kindesinteresse von Vater und Mutter gleichermaßen umsorgt zu werden. Was für ein Skandal! Tief wird in die Schmutzkiste gegriffen, um das Selbstverständlichste Grundrecht der Welt, die Gemeinsame Sorge ab Geburt zu diskretitieren. In 99% aller Geburtssituationen dient die Gemeinsame Sorge dem Kindeswohl. Die Eltern fordern: Das selbstverständliche Gemeinsame Sorgerecht ab Vaterschaftsanerkennung, ohne wenn und aber, weil die Menschenrechte a­lternativlos sind, jedes Kind unabhängig von der Geburtssituation ein Recht auf beide Elternteile hat und Kinder ihr weibliches und ihr männliches Elternteil für eine gesunde Entwicklung benötigen. Die paritätische Betreuung, in der Welt als Kindeswohllösung längst bewährt, soll zum Standard in Trennungssituationen werden, damit Väter die Entwicklung der Kinder vollwertig fördern können und das Familienleben nach einer Trennung fortgesetzt und zur Regel wird. Das Kinder nicht mehr mit einer 14 Tage Wochenendbesuchsregelung vernachlässigt werden, sondern im täglichen Leben miteinander die Normalität eines Vaters leben.
20.07.12 - 12:35
Ralph Steinfeldt
Da dies so selten vorkommt freut es mich besonders, wenn Redakteurinnen/Redakteure zu ihren Beiträgen recherchieren – und wie hier – Menschen aus der Rechtspraxis interviewen. Das ist zwar mit Arbeit verbunden, zahlt sich aber nicht nur anhand der Anzahl gesetzter Zeichen (=Honorar), sondern auch in der Anerkennung durch die Leserschaft aus. Herzlichen Dank, Elena Rauch. Zum "Väteraufbruch für Kinder e.V." möchte ich ergänzen, dass die automatische gemeinsame elterliche Sorge, ab Geburt des Kindes und nach Anerkennung (wie ich finde, besser noch: Feststellung) der Vaterschaft, nicht ohne Grund so vom VAfK gefordert wird. Für spätere gerechtfertigte und notwendige Sorgerechtsübertragungen bietet das BGB ausreichend Möglichkeiten. Auch zum Umgangsrecht bietet das FamFG geeignete Instrumente, die von Familiensenaten nur leider nicht oder zu selten eingesetzt werden. Die Positionierung aus den Frauenzentren heraus erscheint mir insoweit nicht nachvollziehbar. Hier entsteht vielmehr der Eindruck, dass man Mühen hat die Beziehungsebenen richtig zu sortieren. Der djb erkennt nicht die Entscheidungsbegründung des BVerfG (1 BvR 490/02, Rn 59 ff) an, was nur sehr zu bedauern ist und meinerseits auf Trotz schließen lässt.
20.07.12 - 11:07
Thomas
Am besteb man entzieht beiden das Sorgerecht, wenn es dann keine Einigung gibt wird das kind erschossen. Man wo ist unsere Gesellschaft nur gelandet wenn sich zwei Erwachsene nicht einigen können. Das dürft doch kein Problem darstellen. Man entscheidet sich als Elternteil gemeinsam für ein Kind also müssen sich auch beide um diesen kümmern. nicht nur auf eine Seite schieben. Wir brauchen mal wieder einen Krieg damit die Menschen in Deutschland lernen was sie unter Liebe und Familie verstehen. Sozialer Scheiß Staat.
20.07.12 - 10:43
Uwe
MAN MUß ENDLICH AUFHÖREN, WEGEN WENIGEN SCHLECHTEN MÄNNERN UND VÄTERN, DIE VÄTER ALLGEMEIN ALS UNGEEIGNET UND BÖSE DARZUSTELLEN. ICH KENNE NUR VÄTER AUS UNTERSCHIEDLICHSTEN GESELLSCHAFTLICHEN SCHICHTEN UND DIE WOLLEN SO GERNE PAPA UND VATER SEIN UND DÜRFEN ES NICHT, WEIL DIE FRAUEN EINFACH NUR DIE KONTAKTE UNTERBINDEN UND DAS GELTENDE RECHT DAS VERHINDERT. WIE SOLL EIN KIND POSITIV ZU EINEM PAPA ODER ZU SEINEM KONTAKT ZU SEINEM PAPA ANTWORTEN, WENN ES KAUM KONTAKT HAT BZW. WENN ES ANDERES VORGELEBT BEKOMMT. DAS KIND WEIß DOCH GAR NICHT, WIE LIEB SEIN PAPA IST. UND IM ERGEBNIS WUNDERT IHR EUCH, DAß BEZIEHUNGSGESTÖRTE ERWACHSENE BEZIEHUNGSUNFÄHIG SIND. BIS ZUM 5. LEBENSJAHR MEINES SOHNES HATTEN WIR EINE STÄNDIGE INNIGE UND LIEBEVOLLE BEZIEHUNG. DANN WAR IHR STUDIUM ZU ENDE UND SIE UNTERBAND JEDEN KONTAKT. HEUTE SITZT MEIN SOHN "ZWISCHEN DEN STÜHLEN" UND ...WILL MICH NICHT SEHEN..., KENNT MICH KAUM. WAS IST DAS FÜR EIN RECHT. WOHER NEHMT IHR DAS RECHT ZU BEHAUPTEN, NUR FRAUEN SIND GUT? WOHER NEHMT IHR DAS RECHT ZU BEHAUPTEN, MÄNNER SIND VERANTWORTUNGSLOS UND BÖSE? FRAUEN MAßEN SICH DAS AN! NORMALES RECHT WIRD EIGENTLICH ZU VORGÄNGEN GESPROCHEN UND NICHT ZU VERMUTUNGEN! UWE IN LEIPZIG.
 
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