25.000 müssen für Volkszählung noch mal befragt werden

  • Notwendig ist die Volkszählung auf jeden Fall. Denn von den Daten hängt die Verteilung von Steuermitteln oder auch die Einteilung der Wahlkreise ab. Archivfoto: Mario Vedder/dapd Notwendig ist die Volkszählung auf jeden Fall. Denn von den Daten hängt die Verteilung von Steuermitteln oder auch die Einteilung der Wahlkreise ab. Archivfoto: Mario Vedder/dapd
Beim Zensus muss nachgebessert werden. Hintergrund sind Unterschiede bei der Gebäude- und Wohnungszählung.
Erfurt. Weitere rund 25.000 Haushalte in Thüringen müssen für die Volkszählung befragt werden. Deutschlandweit summierte sich die Zahl auf rund 390.000, bestätigte das Statistische Bundesamt.

Der Grund dafür liegt darin, dass die bereits 2011 erhobenen Daten der Gebäude- und Wohnungszählung häufig nicht mit den Informationen aus den Einwohnermeldeämtern übereinstimmen. Diese Befragung zur Klärung dieser Unstimmigkeiten findet ausschließlich in Gemeinden unter 10.000 Einwohnern statt und dient der korrekten Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl.

"Das ist kein Mehraufwand, diese gesetzlich angeordnete Befragung ist Bestandteil des Zensuskonzeptes", erklärte dazu Klaus Kickner, Referatsleiter beim Landesamt für Statistik. Die Zahlen weichen unter anderem voneinander ab, weil beispielsweise Kinder oft noch bei den Eltern gemeldet sind, obwohl sie bereits auswärts studieren. Auch der Zuzug einer Freudin oder eines Freundes werde häufig nicht gemeldet.

Notwendig ist die Volkszählung auf jeden Fall. Denn von den Daten hängt die Verteilung von Steuermitteln oder auch die Einteilung der Wahlkreise ab. "Beim sogenannten Zensustest 2001 hatte Thüringen 1,3 Prozent weniger Einwohner als angenommen", erklärte Kickner. Deutschlandweit könnte die Abweichung sogar zwei Prozent betragen.

Auch die Resonanz auf die bislang im Freistaat versandten 580.000 Meldebögen zur Gebäude- und Wohnungszählung ist sehr gut. Gerade einmal 4000 Wohnungseigentümer und Verwalter in Thüringen haben ihre Daten trotz eines Heranziehungsbescheides noch nicht eingereicht. Für diese werden jetzt die Festsetzungsbescheide für ein Zwangsgeld in Höhe von 300 Euro vorbereitet. Eine Zahlung des Zwangsgeldes entbindet jedoch nicht von der Auskunftspflicht. "Wer dann nicht antwortet, dem droht ein weiteres Bußgeld von 500 Euro."

Erste Ergebnisse der Volkszählung sind für den November 2012 angekündigt. In Thüringen liegt die letzte Volkszählung 30 Jahre zurück.

Deutschland hat sich gegen eine kostenintensivere Vollerhebung der Bevölkerung (rund 82 Millionen) entschieden. Die Landesämter werten die Daten der Melderegister aus und befragen zusätzlich etwa ein Drittel der Bevölkerung. Dieses Drittel kommt dadurch zustande, dass alle Wohnungs- und Hauseigentümer, alle Heimbewohner und Justizanstalten und zehn Prozent der per Zufall ausgewählten Haushalte erfasst werden. Die Kosten für das Vorhaben allein in Thüringen belaufen sich auf 20 Millionen Euro - sieben Millionen Euro davon kommen vom Bund.


Peter Rathay / 09.02.12 / TA
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