Erfurt/Jena. Hausärzte dürfen Lehrern und Erziehern nicht attestieren, dass sie Corona-Risikopatienten sind. Diese Gefährdung könnten nur Betriebsärzte einschätzen.

Hausärzte können Lehrern und Erziehern nicht allgemein attestieren, dass sie Risikopatienten mit Blick auf die Corona-Pandemie sind. Eine konkrete Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes können nur Betriebsärzte vornehmen - das ist das Ergebnis von Gesprächen zwischen Landesärztekammer sowie Bildungs- und Gesundheitsministerium. „Die bestehenden Missverständnisse sind mittlerweile ausgeräumt“, sagt eine Sprecherin der Kammer. Alle aktuellen Entwicklungen im kostenlosen Corona-Liveblog

Zu Beginn der Pandemie hatte das Robert-Koch-Institut (RKI) empfohlen, dass Lehrer über 60, Schwangere und Menschen mit Vorerkrankungen, die in Schulen arbeiten, zu Hause bleiben sollten. Später änderte das RKI seine Meinung: Eine generelle Festlegung zur Einstufung in eine Risikogruppe sei nicht möglich. Es müsse eine individuelle arbeitsmedizinische Prüfung vorgenommen werden.

Das Bildungsministerium war der Annahme, Lehrer, die sich gesundheitlich besonders gefährdet sehen, könnten sich vom Hausarzt ein Attest ausstellen lassen. „Ärzten ist es aber nur möglich, dem Patienten auf Wunsch zu bescheinigen, an welcher Erkrankung er leidet“, so die Kammer-Sprecherin. Laut Bildungsministerium sind die Planungen dafür, unter welchen Voraussetzungen im nächsten Schuljahr Personen mit Risikomerkmalen geschützt werden können, noch nicht abgeschlossen.

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