Berlin. Ein Förderkonzept soll die Investition in eine neue Heizung attraktiv machen. Was geplant ist und wie viel Zuschuss es geben soll.
- Die Ampel-Koalition hat sich im Heizungsstreit geeinigt und einen finalen Entwurf für das Heizungsgesetz beschlossen
- Neben verpflichtenden Vorgaben soll auch ein neues Förderkonzept für klimafreundliche Anlagen eingeführt werden
- Die bisherigen Einzelförderungen sollen in einem Förderkonzept vereinheitlicht werden – die Details erfahren Sie hier
Weg von klassischen Brennstoffen wie Gas oder Heizöl und stattdessen auf regenerative Wärmequellen setzen: Die Ampel-Koalition tritt trotz der günstiger werdenden Gas- und Heizölpreise bei der Wärmewende auf das Tempo. Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral werden – damit einher geht der Umstieg von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien. Aktuell greift schon eine Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Gas- und Ölheizungen – auch 2023 müssen einige Verbraucher aktiv werden und sich über eine neue Heizung Gedanken machen.
Neue Heizung ab 2024: Ampel-Koalition stellt Förderkonzept vor – so viel Grundförderung gibt es
Die günstigste Alternative für Verbraucher mit einer Gasheizung ist das Heizen über Biomethan – also Biogas. Das Problem: Noch fehlen die Kapazitäten in Deutschland und als einzelner Eigentümer hat man wenig Einfluss. Ganz anders bei einer Wärmepumpe – diese kann sich theoretisch jeder Eigentümer auf sein Grundstück stellen. Im Unterschied zur Gas- oder Ölheizung sind die Kosten für eine neue Wärmepumpe gigantisch. Hier plant die Politik jetzt anzusetzen – ab 1. Januar 2024 soll ein neues Förderkonzept greifen und in vier Stufen die Bürger unterstützen.
Förderkonzept ab 2024 | Summe der Förderung |
Grundförderung | Einheitlicher Fördersatz von 30 Prozent |
Klimabonus (KB) | Je nach KB zwischen 10 und 20 Prozent |
Kreditförderung | Zuschüsse werden in Tilgungszuschuss integriert |
In der Steuer geltend machen | 20 Prozent von der Steuerlast abziehen |
Von Wärmepumpe über Pelletheizung und Brennstoffzellen-Technik – für alle rein regenerativen Heizungen soll es eine einheitliche Grundförderung von 30 Prozent geben. Nach Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gelten die 30 Prozent Grundförderung für alle Bürger und Bürgerinnen im selbst genutzten Wohneigentum. Für alle anderen Gebäudeeigentümer soll die bisherige Förderung weiter Bestand haben. Stand 2023 sieht die Förderung für eine neue Heizung individuelle Zuschüsse je nach Heizungsanlage vor.
Förderung für eine neue Heizung ab 1. Januar 2024: Zuschuss von bis zu 40 Prozent ist möglich
Die bisherige Förderung für eine neue Wärmepumpe kann bis zu 40 Prozent betragen. Diese setzt sich aus drei Stufen zusammen. In unserer Tabelle sind die einzelnen Fördersummen aufgelistet. In die Förderung von 40 Prozent ist der "Heizungs-Tausch-Bonus" für die alte Gas- oder Ölheizung bereits inkludiert. Komplizierter wird es im Hinblick auf die Förderung für eine neue Pelletheizung. Diese fällt geringer aus als bei der Wärmepumpe. Zudem gelten für betroffene Eigentümer gesonderte Auflagen – für die volle Fördersumme ist etwa eine Solar- oder Solarthermieanlage Pflicht.
Bezeichnung der Förderung | Zuschuss in Prozent |
Grundförderung ("Basis-Zuschuss") | 25 |
Heizungs-Tausch-Bonus | 10 |
Wärmepumpen-Bonus | 5 |
Summe aller staatlichen Zuschüsse | 40 |
Im neuen Förderkonzept plant die Bundesregierung einheitliche Förderrichtlinien. In der Kombination aus Grundförderung und einem Klimabonus können die Verbraucher in der Summe ebenfalls auf 40 Prozent Zuschuss kommen – Kreditförderung und Steuerabzug noch nicht eingerechnet. Im Plan der Ampel-Regierung stehen drei unterschiedliche Klimaboni. Je nach Alter der alten Heizung und der persönlichen Situation wird einem ein Klimabonus zugeordnet – je nach Bonus gibt es zwischen 10 und 20 Prozent Förderung:
Klimabonus I ab 2024: Zuschuss von 20 Prozent zur Grundförderung – wer einen Anspruch hat
Klimabonus I
Der KB I in Höhe von 20 Prozent soll zusätzlich zur Grundförderung gewährt werden und richtet sich an Bürgerinnen und Bürger mit bestehenden Öl- oder Gasheizungen. Ab 2024 sollen neue Gas- und Ölheizungen schrittweise verboten werden. Verbraucher mit einer funktionierenden Brennstoffheizung sind in Deutschland nicht betroffen. Der Klimabonus I soll für diese Eigentümergruppe einen Anreiz zum vorzeitigen Heizungstausch schaffen. Auch für alle Bürger – die unter die Ausnahmen vom Gas- und Ölheizungsverbot fallen – soll der Klimabonus I gelten.
Von der Tauschpflicht nicht betroffen sind Eigentümer über 80 Jahre im selbst genutzten Wohneigentum und vor 2002 eingezogene Eigentümer. Auch die Eigentümer – die einkommensabhängige Sozialleistungen beziehen – sollen Anspruch auf die 20 Prozent Förderung haben. Dazu zählt etwa das Wohn- oder Arbeitslosengeld. Für Sozialleistungsempfänger spielt der Typ und das Alter der auszutauschenden Heizung keine Rolle. Weniger Förderung gibt es im KB II. Hier ist nur ein Fördersatz von 10 Prozent vorgesehen.
Klimabonus II und III im neuen Förderkonzept: So viel Zuschuss gibt es für Ihre neue Heizung
Klimabonus II
Der KB II zielt auf von der "Tauschpflicht" betroffene Eigentümer ab. Der Bonus wird auf die Grundförderung addiert und wird gewährt für den Austausch von Kohleöfen sowie Öl- und Gas-Konstanttemperaturkesseln. Diese müssen unter die gesetzliche "Austauschpflicht" fallen. Ganz wichtig: Hiervon betroffene Verbraucher müssen mindestens fünf Jahre vor Ablauf der gesetzlichen Austauschpflicht reagieren und einen Antrag gestellt haben. Die Klimaboni I sowie II sollen zeitlich gestaffelt werden – damit will die Politik Handwerker- und Produktionskapazitäten schützen.
Alte Heizung | Ist förderfähig ab | Herstelldatum |
älter als 40 Jahre | 2024 | bis 31.12.1984 |
alter als 35 Jahre | 2025 | bis 31.12.1989 |
älter als 30 Jahre | 2026 | bis 31.12.1996 |
Klimabonus III
Der KB III ist für Havariefälle gedacht. Das bedeutet: Die bestehende Heizung ist jünger als 30 Jahre und geht kaputt. In solchen Fällen können betroffene Eigentümer neben der Grundförderung den Klimabonus III in Höhe von 10 Prozent beanspruchen. Der Zuschuss soll für kaputte Kohleöfen sowie Gas- und Ölkessel jeglicher Art bezahlt werden. Auch hier ist der Anreiz ein Gedanke. Verbraucher sollen die kaputte Gas- oder Ölheizung nicht reparieren lassen und stattdessen auf eine klimafreundliche Heizung setzen.
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Verbot für klassische Gas- und Ölheizungen – für was für Heizungen es Geld vom Staat gibt
Für Neubauten kommen nach aktueller Informationslage neben der Wärmepumpe die Nah- und Fernwärme oder eine neue Heizung auf Brennstoffzellen-Technologie (Wasserstoff) infrage. Über den Einsatz von Gasheizungen im Biogas-Betrieb wird derzeit diskutiert. Primär die FDP unter Christian Lindner setzt sich für diese Möglichkeit ein. In Bestandsbauten ist zudem der Einbau einer Pelletheizung eine Option und wird über eine Förderung vom Staat bezuschusst. In Neubauten sind Pelletheizungen derzeit noch nicht erlaubt.
Martin Bentele – Geschäftsführer vom Deutschen Energieholz- und Pelletverband (DEPV) – gegenüber unserer Redaktion: "Wir kämpfen aber dafür und sind zuversichtlich." Noch ist eine Neufassung vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) nicht beschlossen. Im Bundestag können noch Änderungen am geplanten Gesetz vorgenommen werden. Bentele stellt aber klar: "Ein Verbot für Pelletheizungen gibt es derzeit nicht." Lediglich in Neubauten sei die Installation einer Pelletheizung aktuell nicht erlaubt.
Heizung ab 2024 neu einbauen: Kreditförderung nicht vergessen – hier finden Sie die Infos
In Bestandsbauten ist die Pelletheizung im Hinblick auf das geplante Förderkonzept ab 2024 sogar förderfähig. Je nach Klimabonus liegt die Fördersumme für eine neue Heizung zwischen 20 und 30 Prozent. Hinzu kommt die Kreditförderung. Diese soll sich nach Informationen vom BMWK ab 2024 nicht ändern. Wie bisher sollen alle Bürgerinnen und Bürger die bestehenden Kreditprogramme in Anspruch nehmen können. Unter die Förderung fallen zum einen Kredite für komplette Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung sowie Einzelmaßnahmen wie der Heizungstausch.
Konkrete Zahlen und Fördersummen sind bei der Kreditförderung schwierig – hier ist der individuelle Fall entscheidend. Banken oder Bauunternehmen in Deutschland haben sich auf das Thema staatliche Kreditförderung spezialisiert und bieten kostenfreie Beratungen an. Auch die Verbraucherzentralen sowie Energieberater informieren regelmäßig über das Thema und sind gute Ansprechpartner für interessierte Verbraucher. Die vierte und letzte Säule im neuen Förderkonzept ist das Absetzen der Kosten von der Steuer.
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Kosten für neue Heizung von der Steuer absetzen: So viel können Verbraucher geltend machen
Offiziell heißt es "steuerliche Förderung im Einkommenssteuerrecht". Einfach ausgedrückt: Die Kosten für eine Sanierung oder einen Heizungsaustausch können von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Konkret heißt es: Selbstnutzende Eigentümer können 20 Prozent der Investitionskosten direkt von der Einkommenssteuerlast abziehen. "Hier wird über Erweiterungsoptionen der steuerlichen Förderung aktuell beraten", heißt es vom BMWK. Bedeutet: In ferner Zukunft könnten auch mehr als 20 Prozent Steuernachlass möglich sein.
Das Fazit zum geplanten Förderkonzept der Ampel-Koalition: Bisher ist nichts in Stein gemeißelt – denn noch ist das GEG nicht final beschlossen und im Bundestag kann es noch zu Änderungen kommen. An der Höhe der Förderungen ändert sich im Vergleich zu den Zuschüssen 2023 nicht viel. Schon jetzt gibt es für Wärmepumpe und Co. Fördersätze von bis zu 40 Prozent. Neu ist die Vereinheitlichung der einzelnen Förderungen. Für viele Eigentümer wird es damit deutlich einfacher. Man muss nicht mehr viel herumrechnen und kann sich schnell einen Überblick verschaffen.
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