Heizungstausch

Heizungsgesetz: Diese Strafen drohen ab 2024 bei Verstößen

| Lesedauer: 9 Minuten
Heizwinter 2023: Energiebranche warnt vor neuen Preissprüngen

Heizwinter 2023: Energiebranche warnt vor neuen Preissprüngen

Vor einem Jahr holte die Bundesregierung in der Energiekrise zu einem «Doppelwumms» an Erleichterungsmaßnahmen aus - er zeigte Wirkung für Verbraucherinnen und Verbraucher. Gegenwärtig aber wird wieder um Entlastungen gestritten.

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Berlin.  Zum Jahreswechsel tritt des Heizungsgesetz in Kraft. Bei Verstößen sieht es zum Teil hohe Bußgelder vor. Welche Strafen drohen ab 2024?

  • In wenigen Wochen tritt das Heizungsgesetz in Kraft
  • Es sieht eine Austauschpflicht für ältere Heizungen vor – und hohe Strafen für Verstöße
  • Wem ab 2024 Bußgelder von bis zu 50.000 Euro drohen

Weg von den fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Gas und stattdessen auf regenerative Alternativen wie die Wärmepumpe oder die Nah- und Fernwärme setzen – schon ab 2024 will die Ampel-Koalition diesen Wechsel beschleunigen. Im neuen Heizungsgesetz ist etwa ein Pflichtteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen vorgesehen. Eine klassische Gas- oder Ölheizung wäre de facto nicht mehr erlaubt. Über die von Wirtschaftsminister Robert Habeck ins Spiel gebrachten Pläne wurde viel debattiert.

Heizung ab 2024: Inspektion bald auch für Wärmepumpen? Was auf Eigentümer zukommt

Mitte Mai 2023 hatte sich erstmalig der Bundesrat mit den Heizungsplänen befasst – die ersten Länder pochten auf Änderungen. Auch Habeck hatte sich zu einem späteren Zeitpunkt zum Heizungsgesetz geäußert – nannte aber Bedingungen und Neuerungen:

  • Eine verpflichtende Wärmepumpen-Inspektion und Betriebskontrolle für ältere Anlagen
  • Heizungen mit Wasser als Wärmeträger sollen nach 15 Jahren ebenfalls einen Check machen
  • Der "hydraulische Abgleich" soll fest im GEG verankert werden
  • Neue Rohrleitungen müssen gedämmt werden
  • Freiliegende Rohrleitungen sollen nicht mehr erlaubt sein

Zudem sollen 2024 die Bußgelder angepasst werden. Schon jetzt gelten Strafen für Heizungsbesitzer – etwa bei der Missachtung der Austauschpflicht nach 30 Jahren. Allerdings wurden die Bußgelder weiter erhöht. Konkret ist – je nach Verstoß – mit Geldstrafen zwischen 5000 Euro und 50.000 Euro zu rechnen. Die Missachtung der Wärmepumpen-Inspektion soll etwa mit 5000 Euro Bußgeld geahndet werden.

Neue Bußgelder ab 2024: 5000 bis 50.000 Euro – so teuer können einzelne Verstöße werden

Schon 10.000 Euro sollen bei einer nicht fristgerechten Heizungsinspektion möglich sein. Die Höchststrafe von 50.000 Euro Bußgeld soll bei schwersten Vergehen anwendet werden können. Hierzu zählen nach Informationen der beiden Verbraucherportale nicht gedämmte Geschossdecken in Neubauten oder umweltschädliche Heizungsanlagen – die trotz Verbot weiter betrieben werden. In Gebäuden mit einer alten Heizung sollen die Schornsteinfeger die Kontrollen übernehmen. Vom Verband der Schornsteinfeger gibt es daher eine klare Empfehlung.

Verstoß geplantes Bußgeld
Missachtung der Austauschpflicht für Heizungen nach 30 Jahren Zwischen 5000 Euro und 50.000 Euro
Missachtung der Wärmepumpen-Inspektion 5000 Euro
Nicht fristgerechte Heizungsinspektion 10.000 Euro
Schwere Verstöße wie nicht gedämmte Geschossdecken oder Nutzung umweltschädlicher Heizungsanlagen 50.000 Euro

Im Folgenden schauen wir uns die geplanten Änderungen ab 2024 für Hausbesitzer genauer an.

Wärmepumpen-Inspektion im Heizungsgesetz: Wer betroffen ist – und was für Fristen gelten

Neu ist vor allem die Inspektionspflicht für Verbraucher mit einer Wärmepumpe. Bisher waren von einer solchen Vorgabe vorrangig Besitzer einer Öl- oder Gasheizung betroffen. Ab 2024 plant die Ampel-Koalition routinemäßige Kontrollen auch für Wärmepumpen. Alle ab 1. Januar 2024 als Heizungsanlage neu installierten Wärmepumpen sollen nach Abschluss einer kompletten Heizperiode oder spätestens zwei Jahre nach der Inbetriebnahme von einem Fachmann geprüft werden – der TÜV für Wärmepumpen könnte kommen.

Alle Wärmepumpen – die vor Januar 2024 neu eingebaut wurden – sollen bis zum 1. Januar 2029 eine "Betriebskontrolle" durchlaufen. Für Warmwasser-Wärmepumpen und Luft-Luft-Wärmepumpen sollen nach Informationen von "CHIP 365" und "FOCUS Online" gesonderte Fristen gelten. Zusätzliche Wartung soll auch auf Hausbesitzer mit einer Heizung zukommen, die Wasser als Wärmeträger nutzt – dazu zählen auch Gas- und Ölheizungen. Für alle nach Oktober 2009 eingebauten Anlagen soll innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach der Installation ein Kontroll-Check erfolgen.

Nicht nur Heizungen sind vom Gesetz betroffen: Isolierpflicht und Verbot für bestimmte Rohre

Die "Austauschpflicht" für alte Gas- und Ölheizungen nach 30 Jahren soll davon unberührt bleiben. Vom Kontroll-Check soll es Ausnahmen geben – solche Ausnahmen gibt es schon von der "Austauschpflicht". Nicht einfach drücken können sich viele Verbraucher vom "hydraulischen Abgleich" und anderen "Optimierungsmaßnahmen", wie es im geplanten Heizungsgesetz formuliert wird. Der "hydraulische Abgleich" ist für Mehrfamilienhäuser mit mehr als sechs Wohnungen verpflichtend vorgeschrieben. Diese Vorgaben gelten:

Schritt Definition Normen
1 Heizlastberechnung für jeden Raum anfertigen DIN EN 12831:2017-09, DIN/TS 12831-1:2020-4
2 Überprüfung der Heizflächen auf Eignung für niedrige Vorlauftemperaturen -
3 Nur bei Bedarf: Optimierung der Heizflächen für niedrige Vorlauftemperaturen -
4 Anpassung der Regelung der Vorlauftemperatur -

Interessant könnte es auch bei der Sanierung werden – Stichwort: Rohrisolation. Rohre für Warmwasser oder Heizungen müssen irgendwann ausgetauscht werden. Im neuen Heizungsgesetz soll eine Dämmung verpflichtend vorgeschrieben werden – bedeutet: Neu eingebaute Rohre müssen zwingend gedämmt sein und die durchschnittliche Oberflächentemperatur 40 Grad nicht überschreiten. Freiliegende Rohre sollen ab 1. Januar 2024 gar nicht mehr erlaubt sein. Im geplanten Heizungsgesetz vorgeschrieben ist "Isoliermaterial" oder "Material mit geringer Wärmeleitfähigkeit".

Heizungstausch 2024: Gas oder Öl gegen eine Wärmepumpe – wann die Miete erhöht werden kann

Zu guter letzt findet sich im Heizungsgesetz auch ein Paragraf in Bezug auf Mieterhöhungen. Konkret sieht Paragraf 71m eine Erhöhung der Miete als gerechtfertigt an, wenn die alte Heizung gegen eine klimafreundliche Technologie wie eine Wärmepumpe ausgetauscht wird. Die Maßnahme gilt als Modernisierung und kann als solche geltend gemacht werden. Es gibt allerdings eine Voraussetzung: Die eingebaute Wärmepumpe muss eine Arbeitszahl von mindestens 2,5 erreichen.