Kriminelles aus Ostthüringen: Auf Weg zum Prozess wieder in Polizeikontrolle erwischt

Tino Zippel
| Lesedauer: 3 Minuten
Prozess am Landgericht Gera wegen bewaffneten Drogenhandels in Greiz: Die Angeklagten mit Verteidiger Udo Freier (links) und René Blaschke (vorn rechts).

Prozess am Landgericht Gera wegen bewaffneten Drogenhandels in Greiz: Die Angeklagten mit Verteidiger Udo Freier (links) und René Blaschke (vorn rechts).

Foto: Tino Zippel

Gera.  Ein Angeklagter hat sich etwas Wunderliches erlaubt. Ein anderer Prozess zeigt eine gemeine Masche bei Käufen im Internet.

Als zwei Polizisten den Angeklagten ins Landgericht Gera begleiten, fragt dieser verwundert: „Der Prozess hat wohl noch nicht angefangen?“ Nein, hat er nicht – schließlich fehlte eine der Hauptpersonen. Der 43-Jährige hatte sich bei der Fahrt zum Gericht am Donnerstag mit ungültigen Kennzeichen am Fahrzeug erwischen lassen. Ein Drogenschnelltest schlug an, so dass die Polizisten ihn zunächst ins Klinikum brachten, um dort eine Blutprobe zu nehmen.

Seine Aktion bringt ihm verschärfte Regeln ein, damit der Haftbefehl weiter außer Vollzug bleibt. Angeklagt ist der Mann wegen bewaffneten Drogenhandels. Er weist zwar alle Schuld von sich und macht den Mitangeklagten verantwortlich. Aber so richtig glaubwürdig klang es nicht, wie er sich zu dem Vorfall eingelassen hat. Schon im März war er nämlich – als Beifahrer – in eine Polizeikontrolle in Greiz geraten. Am Steuer saß ein Bekannter, der ebenfalls ein Abo auf Kontrollen hat. Und plötzlich lag eine Trinkflasche mit Crystal unterm Auto.

Fluchtversuche von Party vereitelt

Eine 21-Jährige muss sich einem Prozess am Amtsgericht Rudolstadt stellen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr gewalttätige Übergriffe auf einen Bekannten vor. Ereignet haben sollen sich die Vorfälle in der Nacht auf den 21. April 2022. Er habe von einer Party gehen wollen, doch die Frau habe ihm das Handy und die Geldbörse weggenommen. Seine Fluchtversuche seien vereitelt worden.

Auch habe ihn die Frau nach einem Sturz mit dem Besenstil geschlagen. Das Martyrium habe erst am nächsten Morgen geendet, als er die Gelegenheit zur Flucht hatte. Die Angeklagte relativiert die Tatvorwürfe. Das Handy habe sie ihm weggenommen, weil er nicht mitgefeiert, sondern nur darauf gestarrt habe. Sie räumt ein, ihm ein Bein gestellt zu haben. Die Schläge bestreitet sie indes.

Betrugsmasche mit wertvollen Gebrauchtgeräten

Eine Betrugsmasche wird über einen Prozess in Rudolstadt bekannt. Ein Straftäter suchte online nach Menschen, die hochwertige Technik, meist aktuelle Smartphones, etwa von Apple, zum Verkauf anboten. Er meldete sich bei ihnen und erklärte, sie kaufen zu wollen. Parallel suchte er bei Kleinanzeigen.de nach Nutzern, die solche Artikel suchten und versprach ihnen, liefern zu können. Für die Abwicklung seines Betrugs nutzte er Paypal. Die E-Mail-Adresse der Verkäufer teilte er den Käufern mit. Diese beglichen die vereinbarte Summe, die Verkäufer sahen den Geldeingang und schickten die Ware los.

Allerdings nicht an die Käufer, sondern an eine Frau, die entweder ihre Wohnadresse angab oder die Ware auch selbst abholte. Postwendend verkaufte sie die Ware an einen Handyladen, behielt von der Summe 100 Euro und schickte den restlichen Erlös per Western Union in die Türkei an den Drahtzieher. Das Urteil fällt, weil die Täterin noch Jugendliche war, mild aus.

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