Erfurt. Wer wegen der Corona-Krise große Einkommensverluste hat, kann die Zahlungen für Strom, Gas und Wasser unter Umständen aufschieben.

Verbraucher hätten ein zeitlich befristetes Leistungsverweigerungsrecht bis zum 30. Juni 2020, informierte die Verbraucherzentrale Thüringen am Donnerstag. Darauf müssten sie sich berufen und ihrem Versorger begründet darlegen, warum sie in der derzeitigen Situation die Kosten nicht bezahlen könnten.

„Sie können aber nicht einfach aufhören, die Strom- oder Gasrechnung zu bezahlen“, warnte Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen. Die Verbraucherzentrale bietet einen Musterbrief an, mit dem Bürger zu ihrem Stromanbieter Kontakt aufnehmen können. Wichtig sei, dass es sich nur um einen Aufschub handele, sagte Ballod.

Hier können Sie den Musterbrief ebenfalls herunterladen

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Musterbrief Dauerschuldverhältnisse.pdf
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Die Pflicht zur Zahlung besteht weiterhin.

Möglich ist der Zahlungsaufschub wegen des Hilfspakets der Bundesregierung. Dieses sieht vor, dass niemand wegen der Corona-Pandemie die Grundversorgung verliert.