Elmar Otto über die Klage gegen das Grunderwerbsteuergesetz.
Die eigentliche Nachricht, die am 14. September von Erfurt hätte ausgehen müssen, wäre diese gewesen: Der Thüringer Landtag hat eine deutliche Entlastung für Familien beschlossen, die ein Eigenheim kaufen wollen, auch die Baubranche profitiert davon. Möglich wurde das durch die Senkung der Grunderwerbsteuer von 6,5 auf fünf Prozent.
Doch es kam bekanntlich anders. Weil die von der CDU beantragte Gesetzesänderung nur mit Hilfe der vom Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextrem eingestuften AfD zustande kam, war der bundesweite Aufschrei groß.
Die vom Rechnungshof geäußerten Bedenken wurden von der Opposition in den Wind geschrieben. Ebenso wie der Vorschlag der Parlamentspräsidentin, die zweite Beratung zu verschieben, um dem wissenschaftlichen Dienst des Landtags eine Prüfung zu ermöglichen. Schon damals kündigte die sozialdemokratische Finanzministerin Heike Taubert an, eine Verfassungsklage zu prüfen.
Nun wollen die Minderheitsregenten wirklich vor Gericht ziehen. Das ist ihr gutes Recht. Immerhin führt Rot-Rot-Grün berechtigte juristische Zweifel ins Feld.
Fatal wäre aber der Eindruck, dass das Land gegen die Entlastung der Bürger klagt. Denn das würde den bei vielen Menschen aufgestauten Frust über politische Fehlleistungen – ob berechtigt oder nicht – nur noch vergrößern. Profiteur wäre einmal mehr jene Partei, die vieles ist, nur keine Alternative.