Schwarzarbeit: Erfurter Döner-Inhaber verurteilt

Die Döner zählen bundesweit zu den beliebtesten Imbissformen. Ein Erfurter Dönerbuden-Besitzer hielt sich nicht an Geschäftsregeln.

Die Döner zählen bundesweit zu den beliebtesten Imbissformen. Ein Erfurter Dönerbuden-Besitzer hielt sich nicht an Geschäftsregeln.

Foto: Sven Hoppe / dpa

Erfurt.  Imbissbetreiber aus Erfurt spart erst an Bezahlung und Sozialversicherung und kriegt dafür eine deftige Strafe.

Ein Döner-Betreiber aus Erfurt bekommt in Kürze Besuch vom Gerichtsvollzieher. Nachdem er Angestellte nicht ordnungsgemäß bezahlt und so auch Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen hatte, war er verurteilt worden. Zudem kommt auch auf ihn zu, dass veruntreute Geld von 19.000 Euro als Wertersatz zu leisten.

Amtsgericht zog auch frühere Verurteilung mit ran

Das Amtsgericht Erfurt hatte, wie das Hauptzollamt Erfurt jetzt mitteilt, bereits im Mai dieses Jahres den 52-jährigen Imbissbetreiber aus Erfurt wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt. Bei der Bewertung der Gesamtfreiheitsstrafe hat das Gericht eine rechtskräftige Verurteilung aus dem Jahr 2020 wegen des Einschleusens von Ausländern einbezogen.

Mehrere Arbeitnehmer zu gering entlohnt

Durch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Erfurt und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Erfurt konnte dem inzwischen rechtskräftig Verurteilten nachgewiesen werden, dass er in den Jahren 2018 und 2019 mehrere Arbeitnehmer beschäftigte, diese aber nicht oder nicht vollständig zur Sozialversicherung anmeldete und zu geringe Beiträge zahlte. Hierdurch entstand den Sozialversicherungsträgern ein Schaden von über 19.000 Euro. Ausgangspunkt für die Ermittlungen war eine Kontrolle des Imbisses und die anschließende Prüfung der Geschäftsunterlagen. Hierbei stieß der Zoll auf Unregelmäßigkeiten in der Buchführung des Mannes.

Neben der Freiheitsstrafe hat das Gericht auch, wie erwähnt, die Einziehung von Wertersatz in Höhe der nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträge von über 19.000 Euro angeordnet. Die Vollstreckung liegt nun aber in der Regie des Gerichts.