Verfassungsschutzkontrolle ohne Abgeordnete: Das könnte in Thüringen in der kommenden Legislaturperiode Realität werden. Denn alle Mitglieder des vor zwei Wochen konstituierten Kontrollgremiums würden derzeit nicht dem künftigen Landtag angehören.
Verfassungsschutzkontrolle soll einen Geheimdienst verhindern
Dabei darf gerade in Ostdeutschland der Verfassungsschutz nicht zum Geheimdienst und schon gar nicht erneut zu einer Art Staatssicherheit mutieren. Denn genau das wirft die als erwiesen rechtsextrem eingestufte AfD dem Verfassungsschutz vor. Er darf die Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten.
Um aber beispielsweise illegales Ausspähen zu verhindern, verpflichtet auch die Thüringer Verfassung den Landtag, das Treiben des Nachrichtendienstes streng zu kontrollieren. Dafür müssen für jede Legislaturperiode fünf Abgeordnete in das geheime Kontrollgremium gewählt werden.
Verfassung des Freistaates Thüringen Artikel 97
Zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung ist eine Landesbehörde einzurichten. Polizeiliche Befugnisse und Weisungen stehen dieser Behörde nicht zu. Ihre Tätigkeit wird durch eine parlamentarische Kontrollkommission überwacht.
Was sich leicht anhört, birgt in Thüringen zahlreiche Tücken
Aktuell ist die Parlamentarische Kontrollkommission (ParlKK) mit Dorothea Marx (SPD), Raymond Walk und Jörg Kellner (CDU) sowie Dirk Bergner (FDP) besetzt. Das fünfte Mitglied fehlt. Alle weiteren Vorschläge scheiterten bei der Wahl an der erforderlichen Zweidrittelmehrheit.
Alle vier Politiker sind vorerst im künftigen Landtag nicht vertreten. Nur Dorothea Marx könnte noch nachrücken.
Rechtsextreme AfD hatte bisher keine Verfassungsschutz-Kontrolle
Die zweite Hürde bildet die AfD selbst. Als rechtsextrem geltende Partei und damit als sogenanntes „Beobachtungsobjekt“ wurde sie bisher von den anderen Landtagsparteien von der Kontrolle des Nachrichtendienstes ausgeschlossen.
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Der Druck, das beizubehalten, ist bundesweit hoch. Im Raum steht die Ankündigung, beispielsweise den Thüringer Nachrichtendienst aus dem Verfassungsschutzverbund auszuschließen, sollte auch die AfD mit kontrollieren.
Aktuelle Kontrollsituation bietet erneut juristische Angriffsfläche
Bereits in der abgelaufenen Legislaturperiode hatte sich die AfD als geschickt erwiesen, mögliche Ausgrenzungen gerichtlich brandmarken zu lassen und zu nutzen. So konnte die Partei 2020 die Konstituierung einer unvollständig besetzten ParlKK in Thüringen durch den Verfassungsgerichtshof verhindern.

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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Auch die aktuelle Konstellation bietet juristische Angriffsfläche. Denn das jeweils aktuell gewählte Parlament sollte den Verfassungsschutz kontrollieren, damit sich der Nachrichtendienst nicht verselbständigen kann.
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