Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Facebook darf seine marktbeherrschende Stellung beim Sammeln von Nutzerdaten nicht missbrauchen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Facebook seinen Nutzern in Zukunft Wahlmöglichkeiten bei der Sammlung und Verknüpfung von Daten aus anderen Internetdiensten anbieten muss. Der BGH hob am Dienstag eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf auf, mit der der Vollzug einer entsprechenden Verfügung des Bundeskartellamtes aufgeschoben worden war.

Die Behörde hatte dem Betreiber des sozialen Netzwerks untersagt, von seinen Nutzern die pauschale Zustimmung zum Sammeln und Verknüpfen von Daten zu verlangen, ohne die Alternative einer weniger umfangreichen Datennutzung anzubieten.

Derzeit nutze Facebook laut Urteil seine „marktbeherrschende Stellung“ missbräuchlich aus, indem es seinen Nutzern keine Wahl lasse: Ob sie das Netzwerk mit einer intensiveren Personalisierung verwenden wollen, die potenziell unbeschränkt auf alle Daten zugreift, die auch außerhalb von Facebook entstanden sind. Oder ob sie eine Personalisierung wollen, die nur auf Daten beruht, die sie auf Facebook selbst preisgeben.

Daten von Whatsapp und Instagram werden auf Facebook zusammengeführt

Anders als vom Bundeskartellamt angenommen, ist nach Angaben der BGH-Richter aber nicht entscheidend, ob die Nutzungsbedingungen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen. Es bestehe auch kein grundsätzliches kartellrechtliches Verbot der erweiterten Datennutzung, solange eine Auswahl für den Kunden bestehe. Diese sei auch für den Wettbewerb wichtig.

Der Anwalt von Facebook hatte in der Verhandlung vergeblich argumentiert, die Nutzung der sogenannten Off-Facebook-Daten sei ein großer Vorteil für die Kunden. Facebook werde dadurch zu einem besseren Produkt. Er wies auch auf erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen hin, die ein sofortiger Vollzug der Anordnung hätte.

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Facebook bietet seinen Nutzern unter anderem speziell auf sie zugeschnittene Werbung an. Grundlage dafür sind zum Beispiel andere besuchte Internetseiten oder die Nutzung des Like-Buttons. Auch werden Daten von Whatsapp und Instagram mit Facebook zusammengeführt.

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    Der Präsident des Kartellamts, Andreas Mundt, äußerte sich zufrieden über die Entscheidung. Daten seien ein entscheidender Faktor für wirtschaftliche Macht und für die Beurteilung von Marktmacht im Internet.

    „Die Entscheidung gibt uns wichtige Hinweise, wie wir mit dem Thema Daten und Wettbewerb umgehen sollen. Wenn Daten rechtswidrig gesammelt und verwertet werden, muss ein kartellrechtlicher Eingriff möglich sein, um den Missbrauch von Marktmacht zu verhindern.“

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    Aus Sicht des Kartellrechtsexperten Prof. Rupprecht Podszun von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ist die Entscheidung ein spektakulärer Erfolg für das Bundeskartellamt und ein wichtiges Signal für den Wettbewerb im Internet. Das Verfahren gegen Facebook gelte weltweit als Pionierfall. Facebook habe aber die Möglichkeit, im Hauptsacheverfahren die Entscheidung noch einmal intensiv prüfen zu lassen. (mbr/dpa)