Berlin. Wer mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen will, darf das nur noch mit negativem Corona-Test. Das müssen Reisende wissen.

Wer nach Deutschland reisen will, für den heißt es aktuell am Flughafen-Check-In: Ticket, Ausweis und negativen Corona-Test bitte. Können Reisende diesen nicht vorweisen, bleiben sie auf dem Boden. Laut Bundesregierung handelt es sich dabei um eine Vorsichtsmaßnahme, um eine Virusausbreitung zu vermeiden und Passagiere zu schützen.

Corona-Testpflicht: Ab wann und wie lange gilt sie?

Die neue Verordnung ist am 30. März 2021 in Kraft getreten – um 0.00 Uhr in der Nacht zu Dienstag. Sie soll vorerst bis einschließlich 12. Mai 2021 gelten. Bund und Länder hatten sich in der Ministerpräsidentenkonferenz vom vergangenen Montag darauf geeinigt, eine Testpflicht als Voraussetzung für Flugreisen nach Deutschland einzuführen.

Wer genau ist von der Testpflicht betroffen?

Grundsätzlich muss sich jeder testen lassen, der in eine Maschine nach Deutschland steigen will. „Wer keinen negativen Test hat, wird nicht mitgenommen“, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Ausgenommen sind lediglich die Crewmitglieder. Auch Kinder bis zum Alter von fünf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.

Für die Rückkehr aus welchen Ländern gilt die Testpflicht?

Aktuell gibt es eine generelle Testpflicht – egal aus welchem Land Reisende nach Deutschland fliegen. Bisher galt die Testpflicht nur bei der Rückkehr aus bestimmten Risikogebieten, also Ländern mit hohen Inzidenzwerten oder aus Regionen mit neuen Virusvarianten.

Gilt die Testpflicht auch für andere Verkehrsmittel?

Nein. Lediglich Flugreisende müssen ihrer Fluggesellschaft vor Reiseantritt einen Nachweis über einen negativen Corona-Test vorlegen. Wer etwa mit der Bahn oder dem Auto nach Deutschland einreist, braucht aktuell keinen Test zu machen.

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    Welchen Nachweis brauche ich genau?

    Laut Robert Koch-Institut (RKI) muss vor Abreise ein dokumentiertes negatives Testergebnis oder ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorgelegt werden. Dringend empfohlen wird ein PCR-Test. Aber auch sogenannte LAMP- und TMA-Test werden anerkannt

    Laut Bundesgesundheitsministerium sind auch Antigen-Schnelltests möglich. Allerdings müssen diese die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien für die Güte von Sars-CoV-2-Ag-Schnelltests erfüllen und es braucht einen Nachweis über das Ergebnis. Antikörper-Test reichen als Nachweis nicht aus. Auch ein Selbsttest ist mangels Nachweis nicht erlaubt.

    Die Bescheinigung kann man auf Papier oder in digitaler Form in Deutsch, Englisch oder Französisch vorlegen. Drauf stehen müssen Datum und Art des Tests. Diese sind für den Abgleich der Mindestkriterien durch die zuständigen Gesundheitsbehörden wichtig.

    Wann und wo genau kann ich mich vor Abreise testen lassen?

    Der Abstrich für den Corona-Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland genommen worden sein. Wie das Bundesgesundheitsministerium schreibt, erfolgt die Testung an den zugelassenen Stellen im Ausland. „Wenn den zu befördernden Personen die Erlangung eines Testnachweises nicht möglich ist, können Beförderer vor Abreise eine den Anforderungen entsprechende Testung durchführen oder durchführen lassen und im Fall einer Negativtestung eine Beförderung vornehmen“, heißt es dort weiter.

    Auch Reiseveranstalter arbeiteten mit Hochdruck an der entsprechenden Logistik, um Reisenden zusätzliche Testmöglichkeiten vor dem Rückflug anzubieten. Das teilte der Deutsche Reiseverband (DRV) mit. Tui-Sprecher Aage Dünhaupt bestätigte: „Wir organisieren die Tests und geben unseren Kunden Hilfestellung.“ Auf Mallorca würden die Gäste in den Hotels getestet.

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    Wer bezahlt den Corona-Test vor der Flugreise?

    Bezahlen muss jeder Reisende den Test grundsätzlich selbst. Die Kosten dafür werden anders als bei den Bürgertests in Deutschland nicht übernommen. Laut Tui-Sprecher Dünhaupt liegen die Kosten für den Antigen-Test in den Hotels auf Mallorca bei etwa 30 bis 40 Euro. FTI nennt einen Preis von 30 Euro. Bei Pauschalreisen sind die Kosten für die Tests teils bereits im Paketpreis enthalten.

    Wie werden die Tests kontrolliert?

    Die Fluggesellschaften sollen den negativen Testnachweis überprüfen. Wenn Passagiere keinen gültigen Testnachweis haben oder die Angaben „offensichtlich unrichtig“ sind müssen die Airlines die Beförderung laut Bundesministerium unterlassen. Auch bei Kontrollen durch die Bundespolizei, beispielsweise bei der der Einreisekontrolle am Flughafen, könne das negative Testergebnis verlangt werden, heißt auf der Seite des RKI. Möglich sind außerdem Kontrollen durch das Gesundheitsamt.

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      Wie verhalte ich mich bei einem positiven Test?

      Fällt der Test positiv aus, muss man sich nach den örtlichen Vorschriften auf eigene Verantwortung in Quarantäne begeben. Auch hier müssen die Kosten dafür in der Regel selbst getragen werden. Viele Veranstalter bieten für diesen Fall spezielle Corona-Versicherungen an. Bei Tui etwa greift bei einem positiven Test die Reiseversicherung „Covid Protect“.

      Gegebenenfalls kann in diesem Fall auch eine Auslandskrankenversicherung greifen. Reisende sollten sich aber im Vorfeld genau mit den enthaltenen Leistungen auseinandersetzen. Bei Unsicherheiten ist es sinnvoll, sich direkt mit dem Versicherungsunternehmen in Verbindung zu setzen.

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      Darf ich meine Reise wegen der neuen Bestimmungen kostenlos stornieren?

      Rechtlich ist das Neuland, also können sich Reisende darauf nicht verlassen. Generell gilt für Pauschalreisen: Ein Rücktritt ohne Stornogebühren ist möglich, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umständen vorliegen, die den Urlaub erheblich beeinträchtigen.

      Ob das auch für diesen Fall gilt, darüber könne man nach Ansicht des Reiserechtlers Paul Degott aus Hannover streiten. Urlauber gehen also das Risiko ein, hohe Stornogebühren zahlen zu müssen, wenn sie ihre Pauschalreise jetzt kurzerhand absagen. Individualreisende haben ohnehin weniger Rechte. Für sie gilt: Solange die Airline den Flug durchführt, fallen für die Stornierung des Tickets die üblichen Kosten an - abzüglich Steuern und Gebühren.

      Sind Auslandsreisen trotz der neuen Regelung weiter erlaubt?

      Urlaubs- und andere Reisen ins Ausland bleiben damit trotz der Corona-Pandemie weiterhin grundsätzlich möglich. Die Bundesregierung hatte zwar überlegt, Reisen in beliebte Urlaubsgebiete im Ausland vorübergehend zu unterbinden, sich letztlich aber dagegen entschieden.

      Der Appell ist jedoch eindeutig: Die ansteckenderen Virusvarianten und ihre weltweite Verbreitung zeigten, dass der grenzüberschreitende Reiseverkehr weiterhin „auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt“ werden müsse. Die Bundesregierung bitte alle Bürgerinnen und Bürger angesichts der steigenden Infektionszahlen von Reisen im In- und Ausland abzusehen, heißt es.

      (mit dpa)