Berlin. Wer Grundsteuer zahlt, muss 2022 eine zweite Steuererklärung abgeben. Teuer wird es, wenn man die Frist einfach verstreichen lässt.

  • Hausbesitzer müssen in diesem Jahr eine Grundsteuererklärung abgeben
  • Dafür haben die Finanzbehörden bestimmte Fristen gesetzt
  • Wer die nicht einhält, muss mit Strafen rechnen

Viele Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern und Grundstücken müssen 2022 eine zusätzliche Steuererklärung abgeben. Die Frist dafür liegt zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober. Grund dafür ist die Reform der Grundsteuer. Diese wird in Zukunft nicht mehr aus 20 Angaben berechnet, sondern nur noch aus fünf Zahlen.

Zwar ist mit neuen Steuerbescheiden nicht vor Herbst 2024 zu rechnen, die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung sollten Eigentümerinnen und Eigentümer allerdings einhalten. Denn sonst kann es schnell teuer werden.

Grundsteuer: Wer die Steuererklärung nicht abgibt, kann bestraft werden

Wer die Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärung einfach ignoriert, muss mit Geldstrafen rechnen. Der auf Immobilien spezialisierte Steuerberater Dr. Leon Keul erklärt der "Bild"-Zeitung, im Verzugsfall drohe ein sogenannter Verspätungszuschlag. Der betrage 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, "aber mindestens 25 Euro im Monat".

Allerdings werde es nach Ablauf der Frist am 31. Oktober wahrscheinlich Erinnerungsschreiben geben. "Wenn man auch diesen nicht nachkommt, dürften entsprechende Strafen festgesetzt werden", erklärt Keul.

Auch falsche Angaben können in der Grundsteuererklärung teuer werden

Strafen kann es auch für diejenigen geben, die bei der Grundsteuererklärung falsche Angaben machen. Für den Straftatbestand der Steuerhinterziehung müsse allerdings der "subjektive Tatbestand" erfüllt werden, sagt Keul der "Bild". Eigentümerinnen und Eigentümer müssten also bewusst Steuern hinterziehen wollen oder zumindest billigend in Kauf nehmen". Wer versehentlich falsche Angaben macht, hat dem Experten zufolge nichts zu befürchten.

Durch die veränderte Zusammensetzung der Grundsteuer entscheidet vor allem die Lage einer Immobilie darüber, ob die Abgabe für Besitzerinnen und Besitzer steigt. Grundsätzlich gilt: Ist die Lage seit 1964 (Westen) beziehungsweise 1935 (Osten) attraktiver geworden, dürfte auch die Grundsteuer steigen.

Dieser Artikel erschien zuerst auf abendblatt.de.