Berlin. Gutscheine sind ein beliebtes Geschenk. Können sie verfallen? Was ist mit Restbeträgen? Diese Regeln über Gutscheine sollte man kennen.

Für viele sind es die beliebtesten Geschenke: Geld und Gutscheine. Besonders ältere Menschen greifen gerne nach Gutscheinen, um beim Schenken nicht daneben zu liegen. Aber diese Gutscheine bleiben beim Beschenkten oft in der Schublade liegen. Wie lange bleiben sie gültig? Alles, was man über Gutscheine wissen muss.

Gutscheine verschenken: Kann ein Gutschein ablaufen?

Im Allgemeinen gilt für einen Gutschein eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Sie beginnt zum Ende des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde. In manchen Fällen kann jedoch auch eine kürzere Einlösedauer gelten. Das Oberlandesgericht München hatte in einem Urteil von 2008 festgestellt, dass der Internethändler Amazon Gutscheine nicht auf ein Jahr befristen darf.

• Hintergrund: Deutsche verschenken am liebsten Geld und Gutscheine

Ein weiterer Spezialfall sind Gutscheine für eine Theateraufführung oder Ähnliches. Hier ist die aktuelle Spielzeit ein Richtwert für die Gültigkeit.

Gutschein abgelaufen: Was kann ich tun?

Ein abgelaufener Gutschein bedeutet nicht immer, dass der Kunde leer ausgeht. Innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist kann man auch für einen befristeten Gutschein verlangen, dass der Geldwert erstattet wird.

Eine Einschränkung gibt es dabei: Der Händler hat in diesem Fall das Recht, einen Teil des Geldes zu behalten, seinen Gewinnausfall. Die Höhe ist auch hier eine Einzelfallentscheidung. Der Kunde sollte hier mit bis zu 25 Prozent Abzug rechnen.

Kann ein Gutschein nach und nach eingelöst werden?

Ja. Der Restbetrag wird auf dem Gutschein vermerkt oder der Händler stellt einen neuen aus. Der Händler ist jedoch nicht verpflichtet, den Restbetrag des Gutscheins nach einem Teilkauf in bar auszuzahlen.

Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von einem externen Anbieter, der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.
Externer Inhalt
Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung

Kann der Anbieter eine Zuzahlung verlangen, wenn die Leistung inzwischen teurer geworden ist?

Es kommt darauf an, wofür der Gutschein ausgestellt wurde. Wenn es sich um einen Gutschein für einen bestimmten Geldbetrag handelt, muss man für eine bestimmte Leistung eventuell mehr bezahlen, wenn die Leistung teurer geworden ist.

Hintergrund: Verbraucherschützer warnen vor Payback und sorgen für Wirbel

Beschreibt der Gutschein eine bestimmte Leistung wie zum Beispiel eine „Fußmassage“, sind zwischenzeitliche Preiserhöhungen laut Verbraucherzentrale irrelevant.

Was geschieht bei Insolvenz des Anbieters?

Der Gutschein kann bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht mehr eingelöst werden. Wer einen somit verfallenen Gutschein besitzt, hat allerdings eine Forderung gegen den Anbieter, der nun pleite ist. Diese kann man beim Insolvenzverwalter zur sogenannten „Insolvenztabelle“ anmelden. Sämtliche Forderungen kommen in einen Topf.

Wenn der Anbieter nicht insolvent ist, sondern sein Geschäft lediglich geschlossen hat, behalten die Gutscheine dagegen nach Ansicht der Verbraucherzentrale ihren Wert. Wenn durch die Geschäftsaufgabe eine Einlösung beim Unternehmen nicht mehr möglich ist, muss der Anbieter den Gutscheinwert erstatten.

Kann der Gutschein gegen den Geldbetrag eingetauscht werden?

Das ist unterschiedlich. Die Händler sind nicht verpflichtet, den Geldbetrag auszuzahlen. Fragen lohnt sich aber.

Kann eine andere Person meinen Gutschein einlösen?

Ja. Normalerweise werden Gutscheine nicht auf einen bestimmten Namen ausgestellt. Eine namentliche Nennung auf einem Gutschein – „von Tom für Julia“ etwa – kann als persönliche Widmung betrachtet werden.

Gibt es einen universalen Gutschein?

Einige Gutscheine können bei unterschiedlichen Unternehmen eingelöst werden. So ist etwa der Wunschgutschein bei über 500 Partnern gültig.

Was ist ein Erlebnisgutschein?

Bei Anbietern wie erlebnisgeschenke.de, jollydays.de oder was-soll-ich-schenken.net können Gutscheine für Erlebnisse gekauft werden. Dabei sind unter anderem Ballonfahrten, Schlittenfahrten mit Schlittenhunden oder ein Krimiwochenende. Auch Mydays ist ein Anbieter für Erlebnisgeschenke. Die reichen von der Iglu-Übernachtung über den Braukurs bis zur Schokoladen-Massage. (msb)