Berlin. In der Pandemie spielen Manche mit dem Gedanken, ihre Lebensversicherung aufzulösen – meist ein großer Fehler. Denn es gibt bessere Wege.

Die Corona-Pandemie hat viele finanziell hart getroffen, vor allem Selbstständige. Ein großer Kostenpunkt sind die Lebensversicherungen. Oft ist der scheinbar letzte Ausweg, die Versicherung zu kündigen. Doch wer das tut, macht in der Regel ein Minusgeschäft.

Denn die Versicherung zahlt nur den sogenannten Rückkaufswert. Das sind die eingezahlten Beiträge plus die erwirtschafteten Zinsen. Doch Abschlusskosten und Stornogebühren behalten die Anbieter ein. Außerdem gehen zusätzliche Zinsen, Überschüsse und Schlussboni verloren, die erst bei der normalen Auszahlung fällig wären.

Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft werden jedes Jahr zwei bis drei Prozent der Lebensversicherungen vorzeitig gekündigt. Das ist ein gutes Geschäft für die Versicherer, aber nicht für die Versicherten. Der Geld-Ratgeber Finanztip empfiehlt daher, nur dann zu kündigen, wenn keine andere Alternative infrage kommt. Und das ist selten der Fall.

Variante 1: Beiträge aussetzen

Die einfachste Variante ist, die Lebensversicherung vorübergehend beitragsfrei zu stellen. Damit lassen sich kurzzeitige Engpässe überbrücken. Bei vielen Versicherungen können Beiträge auch gestundet werden. Finanztip empfiehlt die Stundung aber nur für einen überschaubaren Zeitraum, etwa bei kurzzeitiger Arbeitslosigkeit. Denn nach Ende der Stundung müssen alle angestauten Beiträge auf einmal nachgezahlt werden.

Alternativ können die Beiträge ein bis zwei Jahre komplett ausgesetzt werden. In dieser Zeit wird nichts eingezahlt und die Beiträge müssen auch nicht nachgeholt werden. Bedenken sollten Versicherte aber: Die Leistungen der Versicherung fallen später geringer aus und etwaige Zusatzversicherungen wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung ruhen ebenfalls in dieser Zeit.

Läuft der Vertrag schon einige Zeit und wurden genügend Überschüsse angesammelt, können Versicherte auch damit zukünftige Beiträge zahlen. Aber auch hier sollten Versicherte aufpassen: Die Ablaufleistung fällt dadurch geringer aus, da bereits Erspartes aufgebraucht wurde.

Variante 2: Die Versicherung verkaufen

Wer dringend auf das angesparte Geld angewiesen ist, für den kann der Verkauf der Lebensversicherung eine Möglichkeit sein. Anbieter auf dem sogenannten „Zweitmarkt für Lebensversicherungen“ zahlen im Schnitt zwei bis vier Prozent mehr als den Rückkaufswert.

Mit dem Kauf übernehmen die Anbieter die Rechte aus dem Vertrag. Das heißt: Sie führen den Vertrag weiter, zahlen die Beiträge und können deshalb am Ende von der garantierten Verzinsung profitieren, von den Überschüssen und dem Schlussbonus. Deshalb können sie mehr als den Rückkaufswert auszahlen. Ältere Verträge mit gutem Garantiezins sind besonders wertvoll für die Ankäufer.

Versicherte sollten einen seriösen Anbieter aussuchen, der ein kostenfreies Angebot macht und den Kaufpreis auf einen Schlag zahlt. Bei einer Untersuchung von Finanztip haben die Ankäufer Winninger, Policen Direkt, Cumerius (CFI Fairpay), Cashlife und Partner in Life gut abgeschnitten.

Achtung: Neu abgeschlossene Verträge mit geringem Rückkaufswert sind schwer verkäuflich. Die Anbieter verlangen meist einen Rückkaufswert zwischen 5000 und 10.000 Euro, bevor sie einen Vertrag übernehmen. Gibt der das nicht her, ist eine Kündigung meist die beste Alternative. So können sich Versicherte immerhin die zukünftigen Verwaltungskosten sparen.

Eine Lebensversicherung muss nicht gekündigt werden. Denn wer das tut, macht in der Regel ein Minusgeschäft.
Eine Lebensversicherung muss nicht gekündigt werden. Denn wer das tut, macht in der Regel ein Minusgeschäft. © dpa-tmn | Andrea Warnecke

Variante 3: Die Lebensversicherung beleihen

Wer Geld benötigt, seine Versicherung aber behalten möchte, für den könnte das Policendarlehen eine Lösung sein: Das ist ein Kredit, für den der Versicherungsvertrag beliehen wird.

Das Darlehen ist endfällig, was bedeutet: Während der vereinbarten Laufzeit zahlen Versicherte keine Raten. Der gesamte Darlehensbetrag wird erst am Ende der Darlehenslaufzeit fällig. Dadurch sind allerdings die Zinsen höher als bei einem normalen Ratenkredit.

Beleihen kommt daher nur infrage, wenn Versicherte den Betrag nach Ende der Laufzeit auf einen Schlag zurückzahlen können. Wer die Möglichkeit hat, einen Kredit monatlich zu tilgen und die entsprechende Bonität hat, sollte besser einen normalen Ratenkredit aufnehmen. Der ist in aller Regel zinsgünstiger.

Variante 4: Beiträge senken

Die monatlichen Beiträge reduzieren sich automatisch, wenn eine geringere Versicherungssumme vereinbart wird. Versicherte sollten ihre Versicherung fragen, ob diese Möglichkeit besteht.

Die Prämie lässt sich auch verringern, wenn Zusatzversicherungen herausgenommen werden. Auf eine eingeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Versicherte allerdings nicht verzichten.

Ein Zusatzschutz bei „Unfalltod“ ist dagegen in aller Regel überflüssig. Hier empfiehlt der Geld-Ratgeber, die Hinterbliebenen lieber mit einer Risiko-Lebensversicherung abzusichern.

Variante 5: Der Widerrufstrick

In vielen Fällen haben Versicherer in der Vergangenheit Fehler bei der Widerrufsbelehrung gemacht. Bei diesen Policen ist es am lukrativsten, die Lebensversicherung zu widerrufen. Das ist allerdings nicht einfach gegen den Versicherer durchzusetzen.

Fehler bei der Widerrufsbelehrung sind vor allem bei Verträgen aus der Zeit vom 29. Juli 1994 bis zum 31. Dezember 2007 gemacht worden. Wer sich erfolgreich wehrt, bekommt die eingezahlten Beiträge zurück, plus Zinsen – also deutlich mehr als den Rückkaufswert.

Die Sache hat nur einen Haken. Die Versicherer zahlen oft erst nach einer Klage, deren Ausgang ungewiss ist. Denn die Gerichte nehmen mittlerweile oft an, dass Widersprüche nach so langer Zeit nicht mehr möglich sind – das nennt sich Verwirkung. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Deshalb sollten Versicherte überprüfen lassen, ob ein Widerspruch Erfolg haben kann. Dazu können sich Betroffene an eine Verbraucherzentrale oder spezialisierte Anwälte wenden. Finanztip empfiehlt die Kanzleien: Witt Rechtsanwälte Heidelberg, Mayer & Mayer Rechtsanwälte Freiburg, Decker & Böse Rechtsanwälte Köln und Justus Rechtsanwälte Berlin.

Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit finanztip.de. Der Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der Finanztip-Stiftung.