Dortmund. In der Corona-Krise gibt es einen Ansturm auf das Kurzarbeitgeld. Wie viele Unternehmen aus anderen Wirtschaftszweigen sind auch Fußballclubs berechtigt, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen - und machen davon rege Gebrauch.

Keine Spiele, keine Einnahmen. Nach der Empfehlung des DFL-Präsidiums, eine Aussetzung des Spielbetriebs in der 1. und 2. Bundesliga mindestens bis zum 30. April zu verlängern, wächst bei den 36 Proficlubs der finanzielle Druck.

Die Bereitschaft einiger Profis, in der Corona-Krise auf Teile ihres Gehaltes zu verzichten, trägt vielerorts zur Sicherung der Liquidität bei. Doch damit allein scheint es nicht getan. Immer mehr Vereine erwägen, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. "Auch wenn wir noch keine betriebsbedingten Kündigungen aussprechen müssen, so denken wir über Maßnahmen wie Kurzarbeit nach", sagte Hertha-Geschäftsführer Ingo Schiller.

Landesweit gibt es einen Ansturm von Unternehmen auf das erweiterte Kurzarbeitergeld. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt dabei 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Bei Arbeitnehmern mit Kind sind es 67 Prozent. Auch Fußballclubs können diese Hilfe in Anspruch nehmen. Vor allem Dritt-und Viertligisten machen davon rege Gebrauch. "Wie viele andere Unternehmen und Vereine der Region sind auch wir in dieser sehr schwierigen Situation von der Existenz bedroht. Deshalb müssen wir nun auch die staatlichen Maßnahmen in Anspruch nehmen", sagte Mario Kallnik, Geschäftsführer des Drittligisten Magdeburg der "Volksstimme".

Für Profis aus den Topclubs mit üppigen Gehältern ist das jedoch kein Thema. Schließlich liegt die Beitragsbemessungsgrenze für Kurzarbeit im Westen bei derzeit 6900 Euro, im Osten bei 6450 Euro monatlich. Allerdings könnten Vereinsangestellte in den Clubs aus der 1. und 2. Liga betroffen sein. So schickt der Zweitliga-Neunte Hannover 96 einen Teil seine Geschäftsstellen-Mitarbeiter vom 1. April an in Kurzarbeit. Mit den Profis soll separat über Gehaltsverzicht geredet werden. Auch die Ligakonkurrenten Aue und Dresden führten Kurzarbeit ein.

Nach Schätzungen des Fachmagazins "Kicker" zahlen die Bundesligisten etwa insgesamt 22 Millionen Euro für die Mitarbeiter in Handel und Verwaltung. In der 2. Liga soll diese Summe bei etwas fünf Millionen Euro liegen. Die Einsparpotenziale sind deshalb auch in diesen Personalbereichen groß.

In den unteren Ligen wird die Möglichkeit der Kurzarbeit inzwischen stark genutzt. Auch Traditionsclubs wie Preußen Münster, Rot-Weiss Essen, SV Meppen, Eintracht Braunschweig, 1. FC Kaiserslautern oder Hansa Rostock sahen sich zu diesem Schritt gezwungen. In allen Fällen, in denen auch die Spieler davon betroffen sind, mussten diese - gemäß gesetzlicher Regelung - diesem Schritt zustimmen. "Die Kurzarbeit kann von dem jeweiligen Spieler abgelehnt werden, wenn es diesbezüglich keine tarifvertragliche Regelung oder eine Betriebsvereinbarung gibt", sagte Kolja Hein, Rechtsanwalt für Arbeits- und Sportrecht in Hamburg, dem "Kicker".

Weil sich viele Fußballclubs beim Thema Kurzarbeit auf bisher unbekanntes Terrain begeben, hat der DFB eigens ein Merkblatt erstellt. Zudem suchen viele Spieler juristischen Rat bei der Vereinigung der Vertragsfußballspieler (VDV). "Die Nachfrage ist beträchtlich - vor allem aus der 3. Liga und der Regionalliga", sagte VDV-Geschäftsführer Ulf Baranowsky der Deutschen Presse-Agentur.

Eine der vielen kniffligen Fragen ist, ob von Kurzarbeit betroffene und nach Hause geschickte Spieler nicht mehr verpflichtet sind, sich fitzuhalten. "Die arbeitsvertragliche Pflicht entfällt lediglich bei der sogenannten Kurzarbeit null. Bei einer reinen Reduzierung bezüglich der Stunden entfällt diese Pflicht nicht", klärte Jurist Hein auf.