Essen. Das ist ein sensationelles Urteil: Eine VW-Kundin aus Essen bekommt nicht nur den Kaufpreis für ihren alten Diesel-VW-Golf zurück.

Dass ihre neuen Diesel-Autos größere Stinker sind, als in Hochglanz-Prospekten stets behauptet – damit wollen sich viele Auto-Käufer nicht so ohne weiteres abfinden und ziehen vor Gericht. In mehreren aktuellen Fällen haben klagende Kunden vor Gericht Erfolge erzielt. Ist das schon richtungsweisend für eine Musterfeststellungsklage von über 400.000 Autokäufern?

Vor allem der aktuelle Fall einer VW-Kundin, der jedoch noch keine Rechtskraft erlangt hat, da der Hersteller nach eigenen Angaben Berufung eingelegt hat, dürfte Mut machen. Gleiches gilt für ein Urteil zu einem Skoda Octavia. In beiden Fällen wurde Volkswagen kein Geld dafür erlassen, dass die jeweiligen Autos schon über Jahre genutzt wurden und somit an Wert verloren hatten. In einem anderen Fall hat Volkswagen eine Berufung zurückgezogen – und damit vielleicht sogar eine Strategie preisgegeben?