Berlin. Kekse, Tee und Riegel: Der Discounter Lidl ruft eine Reihe von Cannabis-Produkte zurück. Ihr Verzehr könnte unerwünschte Folgen haben.

Der Discounter Lidl ruft eine ganze Reihe seiner Cannabis-Produkte zurück. Denn ihr Verzehr könnte unerwünschte gesundheitliche Folgen haben: Die Menge eines psychoaktiven Stoffs in den Lebensmitteln ist zu hoch.

Konkret geht es dabei um Tetrahydrocannabinol (THC). Eine Substanz, die in Hanfpflanzen vorkommt und eine berauschende Wirkung haben kann. Lidl warnte am Mittwoch, seine Cannabis-Produkte könnten zum Beispiel zu Stimmungsschwankungen und Müdigkeit führen. Kunden sollten die Waren deshalb nicht weiterverwenden.

Lidl ruft die Cannabis-Kekse
Lidl ruft die Cannabis-Kekse "Mary & Juana" zurück. © Lidl

Diese Cannabis-Produkte ruft Lidl zurück

Es handelt sich um drei Produkte des tschechischen Herstellers Euphoria Trade s.r.o., die Lidl zurückgerufen hat. Sie können in allen Filialen zurückgeben werden, teilte das Unternehmen mit. Der Kaufpreis werde auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.

  • Hanfkekse "Mary & Juana" in den Sorten Chocolate, Classic, Cranberry und Hash
  • Cannabis-Tee "Tea of Mind"
  • Riegel "Raw Cannabis Protein Bar Apple"
Lidl warnt auch vor dem Cannabis-Tee
Lidl warnt auch vor dem Cannabis-Tee "Tea of Mind". © Lidl

Lidl nimmt Hanfprodukte aus Sortiment

Schon Mitte August hatte der Discounter vorsorglich alle Hanfprodukte seines Aktionssortiments aus dem Verkauf genommen, weil einige davon derzeit von den Behörden unter die Lupe genommen werden. Es geht laut den Ermittlern um einen möglichen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Heilbronn hatte erklärt, es werde untersucht, "ob die Produkte, die dort angeboten werden, THC oder CBD enthalten". Es handle sich aber lediglich um einen Prüfvorgang, nicht um ein Ermittlungsverfahren.

Nach Angaben einer Sprecherin der Behörde vom Mittwoch lag zunächst kein Ergebnis vor. Für Produkte mit Cannabidiol (CBD) ist nach Angaben des Bundesamts für Verbraucherschutz eine Zulassung nötig. Der Handel mit Artikeln mit einem höheren Gehalt an berauschendem THC ist in Deutschland verboten. (dpa/fmg)