• Eine Frau aus Eisenberg steht wegen Unterschlagung vor Gericht
  • Sie soll sich Bilder des bekannten TV-Stars Klausjürgen Wussow angeeignet haben
  • Zur Hauptverhandlung ist auch die Witwe nach Stadtroda geladen

Mit einem Fall der etwas anderen als der üblichen Art hatte sich das Strafgericht in Stadtroda zu befassen. Angeklagt war eine Frau aus Eisenberg, Jahrgang 1967, die etwa 40 Bilder, Gemälde, Drucke und Skizzen des 2007 verstorbenen Schauspielers Klausjürgen Wussow (Die Schwarzwaldklinik, Klinik unter Palmen) unterschlagen haben soll. Dessen Witwe hatte 2022 Anzeige erstattet. Nach jahrelanger Funkstille trafen die Frauen im Gerichtssaal des Vorsitzenden Richters Roger Daum wieder aufeinander. Wie jede ihre Sicht der Ereignisse schilderte – beide Versionen wären denkbar. Doch nur eine vermochte das Gericht zu überzeugen.

Ein Blick zurück. Um das Jahr 2011 lernen die Frauen einander kennen. „Ich betrieb auf Hobbybasis einen kleinen Verlag und war oft auf Messen unterwegs. Auch in Berlin, wo Frau Wussow damals wohnte“, erzählt die Angeklagte. Auf einer Wanderausstellung in der Asklepios Fachklinik Stadtroda habe sie 2011 die Idee für ein Buch „Prominente und ihre Erkrankungen“ gehabt, inspiriert von der Geschichte einer deutschen Schauspielerin und Alkoholismus. „In meinem Buch wollte ich auch Klausjürgen Wussow verewigen, der vor seinem Tod an Demenz erkrankt war.“

Aus Telefonaten entwickelt sich schnell Freundschaft

Die Frau aus Eisenberg nimmt Kontakt mit Wussows Witwe in Berlin auf. Aus Telefonaten entwickelt sich Freundschaft. „Sie erzählte viel Privates und Vertrauliches“, berichtet die Angeklagte. „In ihrer Berliner Stadtvilla sei sie wegen vieler Erinnerungen unglücklich gewesen, deswegen wollte sie das Haus verkaufen.“

2017 habe die Witwe der Angeklagten zum 50. Geburtstag Bilder ihres verstorbenen Mannes und einen Ohrensessel geschenkt. Der Vorsitzende zitiert aus dem Schriftverkehr zwischen den Frauen: „Ich habe immer noch keine Wohnung. Hier warten der Ohrensessel und Bilder von Klaus auf dich“, schreibt die Witwe.

Amtsgericht Stadtroda
Promi-Gerichtsfall in Stadtroda: Hinter dieser Tür wurde über Bilder aus dem Nachlass von Klausjürgen Wussow verhandelt. © Funke Medien Thüringen | Luise Giggel

Bilder hatten Stockflecken und Schimmel angesetzt

Monate später fährt die Angeklagte nach Berlin, um der Freundin beim Umzug zu helfen. Der Ohrensessel passt nicht in den Kombi und bleibt zurück. Die Bilder nimmt sie mit. Zu Hause fertigt sie Fotos an, entfernt Rahmen und zerbrochenes Glas, stellt die Kunstwerke trocken unter. „Die Bilder waren in einem sehr schlechten Zustand. Einige hatten wegen der Feuchtigkeit, der sie ausgesetzt waren, Schimmel angesetzt.“ Staatsanwaltschaft und Gericht nehmen Fotos in Augenschein, die Nässeschäden, Stockflecken, Wellungen, verschwommene Farben und Schimmelbildung erkennen lassen.

Irgendwann bricht die Witwe den Kontakt nach Eisenberg ab, meldet sich aber 2022 wieder und fordert die Bilder zurück. „Ich hatte dir die Sachen anvertraut. Du glaubst doch nicht im Ernst, dass ich dir so wertvolle Bilder schenke“, schreibt sie der Angeklagten. Doch statt zivilrechtlich auf Herausgabe der Gegenstände zu klagen, schickt sie erst einen Bekannten nach Eisenberg, der der Angeklagten auf den Zahn fühlen soll und erstattet schließlich Anzeige wegen Unterschlagung.

Strafgericht Stadtroda
Schenkung oder Unterschlagung? Der Fall Wussow wurde vor dem Strafgericht in Stadtroda verhandelt. Hier ein Blick in den Gerichtssaal.© Funke Medien Thüringen | Jana Scheiding

Erschlich die Angeklagte das Vertrauen der Wussow-Witwe?

Die 1958 geborene Witwe des Schauspielers und Hauptzeugin in diesem Fall erzählt die Geschichte des Kennenlernens ein wenig anders. „Die Angeklagte hat sich auf skurrile Weise mein Vertrauen erschlichen“, sagt sie. So sei diese nach Wien gefahren, um einen der Söhne Wussows kennenzulernen. Bei einem Besuch sei sie schwanger geworden, habe das Kind aber nicht behalten. „Sie zeigte mir das Ultraschallbild, auf dem ihr Name stand“, erzählt die Zeugin.

Es stimme, dass die Angeklagte beim Umzug geholfen habe. „Die Bilder von Klaus hingen überall. Ich musste mich von vielen Dingen trennen.“ Die Ostthüringer Freundin habe angeboten, die Bilder in ihrem trockenen Haus einzulagern. Wann immer sie wolle, könne die Witwe diese abholen. „Ich verstehe nicht, weshalb sie behauptet, ich hätte ihr die Werke zum Geburtstag geschenkt. Ich weiß gar nicht, wann die Frau Geburtstag hat.“ Und Augenblicke später: „Zwei, drei Zeichnungen habe ich ihr geschenkt, aber nicht mehr.“

Richter verlangt plausible Erklärung

Der Vorsitzende äußert Zweifel. „Sie tun so, als ob Sie die Angeklagte kaum kennen. Dennoch lassen Sie sich von ihr beim Umzug helfen, vertrauen ihr wichtige Dinge an. Das passt nicht zu dem uns vorliegenden Schriftwechsel.“ Weil sich die Zeugin in ihren Schilderungen verhaspelt, weist die Staatsanwältin auf die Konsequenzen einer Falschaussage hin. Der Richter verlangt eine plausible Erklärung. „Wenn ich wertvolle Bilder in Verwahrung gäbe, würde ich das schriftlich festhalten. Wir müssen hier klären, ob der Angeklagten eine Straftat angelastet werden muss.“

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Das ist privates Inkasso – Selbstjustiz!

Weitere Zeugen werden gehört. Ein junger Mann, der die Angeklagte in Eisenberg besucht und ins Gewissen geredet hatte, sagt aus: „Die Bilder waren in einem ordentlichen Zustand, als die Angeklagte sie in ihr Auto packte.“ Der Vorsitzende legt ihm die Fotos vor und wird im Ton jetzt ziemlich scharf: „Irgendjemand sagt hier die Unwahrheit! Macht man sein Recht nicht anders geltend? Das ist privates Inkasso – Selbstjustiz!“

Ein weiterer Zeuge erinnert sich, dass die Bilder aus Wussows Nachlass im Keller der Berliner Stadtvilla standen, er sich aber nicht vorstellen könne, dass die Witwe die Werke verschenken würde. „Sie hing sehr daran und tat sich sogar schwer, eines an Verwandte abzugeben.“ Die letzte Zeugin, eine damals ermittelnde Polizeibeamtin, habe sich über den so weit entfernten Einlagerungsort gewundert.

Ein Fall von Vertragsreue?

Nach mehr als drei Stunden schließt der Vorsitzende die Beweisaufnahme. Die Hauptzeugin ist am Ausgang offenbar nicht interessiert und geht. Unterschlagung kann die Staatsanwältin nicht erkennen, die Zeugen hält sie mit Ausnahme der Polizistin für unglaubwürdig. „Hier liegt eine Aussage-gegen-Aussage-Situation vor.“ Das Gericht spricht die Angeklagte frei. „Ihre Erklärungen sind plausibel, die der Zeugen widersprüchlich. Der Chatverkehr lässt eindeutig Vertrautheit erkennen.“

Eine Schenkung könne man nicht ohne weiteres rückgängig machen, sagt der Richter. Er vermutet Vertragsreue. Man bereut, etwas verschenkt zu haben und fordert die Gegenstände später zurück. „Hier wurde auf das rechtsstaatliche Prozedere verzichtet und stattdessen versucht, die Sache privat zu klären. Das ist ungewöhnlich.“

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Fast wäre der Termin geplatzt – die Hauptzeugin hatte wegen einer Fußverletzung ein Attest vorgelegt, das Richter Daum aber nicht akzeptierte. Dass Zeugen oder Angeklagte häufig Atteste vorlegten, um nicht vor Gericht erscheinen zu müssen, sei mittlerweile die Regel, erklärt der Jurist gereizt. „Wir können deshalb viele Verfahren nicht in der gebotenen Zeit beenden.“