Wir erklären hier kurz, was man tun muss, wenn man einen Schatz beziehungsweise sogenannte herrenlose, bewegliche verborgene Kulturdenkmale ausgräbt oder zufällig entdeckt.

  1. Die Eigentumsverhältnisse sind im „Schatzregal“ im Thüringer Denkmalschutzgesetz geregelt: Derlei Kulturgüter, deren Eigentümer nicht mehr ermittelt werden können, gehören dem Land Thüringen, quasi stellvertretend für die Allgemeinheit. Heimliches Einbehalten wird, falls entdeckt, angezeigt. Diese Ordnungswidrigkeit kann ein Ordnungsgeld von bis zu 150.000 Euro nach sich ziehen.
  2. Ein solcher Fund muss dem Thüringischen Landesamt für Archäologie und Denkmalpflege gemeldet werden, Kontakt: post.erfurt@tlda.thueringen.de.
  3. Nach dem Schatzfund sollte nicht mehr weitergegraben werden, sodass die Fundstelle so unberührt wie möglich bleibt. Um sie zu schützen, sollte sie abgedeckt werden.
  4. Wer den Verdacht eines historisch bedeutsamen Fundes hegt, selbst bei einem alten rostigen Nagel, sollte das Denkmalamt kontaktieren. Er könnte aus römischer Zeit stammen und damit für die Geschichtsschreibung von großer Bedeutung sein.

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