Die Feuerwehren kamen aus Ulla, Nohra und Obergrunstedt, die Polizei kam selbstverständlich auch. Sie führte den Mann, der das Feuer im Keller des Mehrfamilienhauses entzündet hatte in Handschellen ab. Es war der 40. oder 50. oder 60. Polizeieinsatz wegen dieses Mannes. Nach einigen Stunden war er wieder da, denn, so sagte die zuständige Behörde, „Ob eine Gefährdung vorliegt, kann nicht eingeschätzt werden“.
Doch, mindestens eine Gefährdung des Rechtsfriedens.
Der Mann hat Menschen belästigt, Kinder mit einer Schere bedroht , hat den kleinen Ort Ulla unter permanente Spannung gesetzt, es gibt etwa 40 Anzeigen. Aber natürlich, er hat niemanden ermordet, er hat keinen sechsstelligen Steuerbetrag hinterzogen. Der Mann ist kein Krimineller, er hat nur, wie man so sagt, einen Schuss und geht durch sein Dorf wie Billy the Kid, den Colt in der Hand: Eine misshandelte Katze da, eine angepöbelte Frau hier, ein paar gestoppte Autos dort. Und die Bundesrepublik Deutschland ist nicht in der Lage, die 600 Bewohner eines kleinen Ortes zu schützen vor einem Mann, dessen angemessener Aufenthaltsort wohl eine geschlossene Psychiatrie wäre. Aber immerhin, sie haben eine Arbeitsgruppe gebildet.
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Diese Geschichte ist, so ließe sich sagen, ein schlagendes Argument gegen Leute, die hier in entgrenzter Dummheit halluzinieren, dieses Land wäre eine „DDR 2.0“. Denn wenn es so wäre, dann wäre dieser Mann schon lange weg. Wir sollten nicht bedauern, dass es keinen mehr gibt, dessen Wort, jenseits der Rechtslage, den Mann aus Ulla von der Straße geholt hätte. Aber wir müssen bedauern, dass der Rechtsstaat nicht in der Lage ist, dieses Problem zu lösen.
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Selbstverständlich ist die Abwägung individuellen Rechtes gegen das Recht der Öffentlichkeit auf Schutz oft kompliziert, am kompliziertesten in der auch literarisch schon diskutierten Situation, ob der Staat ein entführtes Passagierflugzeug mit 200 Passagieren abschießen darf, um Tausende Tote zu verhindern.
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Hier müsste der Staat, also ein Gericht, eine Staatsanwaltschaft, doch nichts tun, außer festzustellen, dass ein Mann, der Feuer im Keller eines Mehrfamilienhauses entzündet, der Kinder mit einer Schere bedroht, nicht nur nervig ist, sondern auch und vor allem: gefährlich, gefährdend. Und dann könnte, dann müsste ein Gericht untersuchen, ob es doch Voraussetzungen und Möglichkeiten gibt, einen solchen Mann für eine gewisse Zeit in einer Psychiatrie unterzubringen, auch gegen seinen Willen. Das sollte schon deshalb so sein, weil das Recht des Einzelnen dort seine Grenzen findet, finden muss, wo es das Recht der anderen verletzt.
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Ich weiß, es klingt populistisch und es ist leicht gerufen dieses „Wegsperren!“ und ich weiß und schätze auch, dass das Grundgesetz und was daraus folgt, ein starker Wall zum Schutz der Bürger vor dem Staat ist. Aber ich weiß auch, dass es nicht Sinn dieser Gesetze sein kann, 600 Bürger diesem einen auszuliefern. Und ich bin davon überzeugt, dass die vorhandenen Gesetze eine Lösung dieses Problems ermöglichen – wenn denn Richter und Staatsanwälte erkennen, dass sie auch eine Verantwortung für den gesellschaftlichen Frieden in diesem Land haben, eine Verantwortung für die Akzeptanz des Rechtsstaates, für das Erkennen seines Wertes.
Jeder Mensch, heißt es, habe das Recht auf eine zweite Chance. Aber 60 zweite Chancen?





