Erfurt. Die Dächer landeseigener Gebäude halten. Einer Versuchsstation im Landkreis Hildburghausen gilt besonderes Augenmerk.

Die Thüringer Landesregierung hat keine Sorge, dass die Dächer landeseigener oder auch für Landesbehörden angemieteter Gebäude unter der derzeitigen Schneelast zusammenbrechen könnten. In der Regel sei eine Beräumung von Dächern auch nach ausgiebigen Schneefällen nicht erforderlich, teilt eine Sprecherin des Infrastrukturministeriums auf Anfrage mit.

In diesem Winter hätte noch kein einziges Dach, auch kein Flachdach, beräumt werden müssen. Sollte im Extremfall eine professionelle Beräumung notwendig werden, stünden dafür ausreichend Landesmittel bereit. Zeichne sich zudem ab, dass bei Tauwetter große Schneemengen von Dächern stürzen könnten, würden angrenzende Wege und Plätze zeitweise abgesperrt.

Besonderes Augenmerk gelte aber der Versuchsstation des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum in Veilsdorf (Landkreis Hildburghausen): Wegen der besonderen Dachbinderkonstruktion werde das Dach jährlich von Statikern geprüft.

Sollte sich dort eine hohe Schneedecke bilden, ergreife das Ministerium umgehend Maßnahmen. Vor 15 Jahren war in Bad Reichenhall das Dach der Eislaufhalle eingestürzt, obwohl die Schneelast unter der Belastungsgrenze lag. Ein qualitativ schlechter Kleber, mit dem Holzträger verleimt waren, hatte nicht gehalten. 15 Menschen kamen ums Leben.

Professor Antje Simon, Bauingenieurin an der Fachhochschule Erfurt, sagte dem MDR, dass frisch gefallener Schnee eine Dichte von ungefähr 100 Kilogramm pro Kubikmeter habe, alter Schnee hingegen von bis zu 400 Kilogramm pro Kubikmeter. Bei einer Schneehöhe von bis zu 30 Zentimetern betrage die Dichte derzeit etwa 60 bis 60 Kilogramm je Kubikmeter, da sei noch etwas Luft nach oben.

Durch das Infrastrukturministerium werden 592 eigene und 215 angemietete Immobilien, die von Thüringer Dienststellen genutzt werden, verwaltet. Hinzukommen 370 Gebäude im allgemeinen Grundvermögen und im Erbschaftsgrundvermögen. Das sind Häuser, die nicht mehr aktiv von Dienststellen genutzt werden oder dem Freistaat im Rahmen einer Fiskalerbschaft zugefallen sind.