Berlin. Die Pausenregelung spielt im Arbeitsalltag eine große Rolle. Doch welche Vorschriften gelten überhaupt? Das müssen Arbeitnehmer wissen.

Wer Pausen macht, arbeitet effektiver – das belegen zahlreiche Studien. Da Arbeitgeber inzwischen außerdem dazu verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter täglich zu erfassen, ist nicht nur entscheidend, wann der Arbeitstag beginnt und endet. Auch die Dokumentation eben jener Pausen spielt eine wichtige Rolle. Welche Pausenregelung gibt es, wie viel Pause müssen Angestellte machen, und haben sie einen Anspruch auf Raucherpausen?

Arbeitszeit: So viele Pausen stehen Ihnen zu

"Das Arbeitszeitgesetz stellt in § 4 zum Schutz der Arbeitnehmer klare Vorgaben auf, wie lange eine Pause mindestens sein muss", erklärt Livia Merla, Fachanwältin für Arbeitsrecht der mgp-Kanzlei in Berlin, auf Anfrage dieser Redaktion. In dem Gesetz ist daher geregelt, dass Folgendes einzuhalten ist:

  • 30 Minuten Ruhepause: bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden
  • 45 Minuten Ruhepause: bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdauer einer Ruhepause ist daher "grundsätzlich abhängig von der Dauer der Arbeitszeit", fasst Merla zusammen.

Auf die Pause verzichten und früher in den Feierabend gehen – das sagt das Arbeitsrecht

Diese Ruhepausen dürfen sich die Arbeitnehmer jedoch nicht beliebig nehmen und einteilen, sondern laut der Fachanwältin müssten die Pausen in "Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten" aufgeteilt werden. Bei einer Arbeitszeit von 8 Stunden und einer dementsprechenden Ruhezeit von 30 Minuten dürften Angestellte also nicht drei Pausen à 10 Minuten machen, sondern müssten entweder zwei jeweils 15-minütige Pausen oder eine 30-minütige Pause machen. Davon abweichende Regelungen könnten jedoch auf Grundlage eines Tarifvertrages getroffen werden, wie Merla erklärt.

Im stressigen Arbeitsalltag kann es je nach Beruf aber auch schnell passieren, dass Arbeitnehmer für die vorgeschriebene Pause keine Zeit finden und sich überlegen, stattdessen früher in den Feierabend zu gehen. Doch ist das erlaubt?

Nein, sagt Merla. "Da eine Ruhepause bereits gesetzlich vorgeschrieben ist, darf auf eine Pause nicht verzichtet werden, um früher in den Feierabend zu gehen", so die Fachanwältin.

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Wieso Arbeitnehmer ihre Pause nicht zu einer beliebigen Zeit machen dürfen

Außerdem hätten Angestellte laut Merla auch nicht zwangsläufig das Recht, zu entscheiden, wann sie die Pause machen möchten. Stattdessen dürfe der Arbeitgeber die zeitliche Lage der Ruhepausen "im Rahmen seines Direktionsrechtes" anordnen. Die Fachanwältin erklärt, dass sich festgelegte Pausenzeiten auch oftmals bereits aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag ergeben würden.

Ein Lichtblick kann im Laufe des stressigen Arbeitstages für manche Menschen aber noch eine andere Art der Pause sein: die Raucherpause. Diese wird gerne genutzt, um mal kurz frische Luft zu schnappen und den neuesten Tratsch mit den Kolleginnen und Kollegen zu besprechen. Aber welche rechtliche Lage herrscht bezüglich Raucherpausen?

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Verstoß gegen Pausenregelungen bei der Arbeit: Diese Konsequenzen drohen

Laut Merla gebe es "grundsätzlich keinen Anspruch auf eine zusätzliche Raucherpause". Sprich: Angestellte dürfen selbstverständlich die Ruhepause nutzen, um zu rauchen, darüber hinaus aber keine zusätzlichen Raucherpausen einlegen. Einige Arbeitgeber würden, so die Fachanwältin, für das Rauchen während der Arbeitszeit bereits Rahmenbedingungen vorgeben.

Verstößt ein Arbeitnehmer gegen eine der genannten Regelungen, also verzichtet zum Beispiel auf die Pause, um früher in den Feierabend gehen zu können oder macht über die Ruhepause hinaus zusätzliche Raucherpausen, können "arbeitsrechtliche Konsequenzen" wie zum Beispiel eine Abmahnung drohen, so Merla. Auch eine Kündigung sei im schlimmsten Fall nicht ausgeschlossen.

"Dafür muss aber vorher schon mehrfach abgemahnt werden. Nur weil jemand mal eine Pause zu lang macht, wird er nicht gleich gekündigt", erklärt die Fachanwältin.

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