Potsdam. Weil er seinen Nachbarn in Brandenburg wegen eines Streits um seine Hunde erschossen hat, ist ein 60-Jähriger zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Hatte er die Tat geplant?

Weil er seinen Nachbarn wegen eines Streits um seine Hunde mit der Schrotflinte erschossen hat, muss ein 60-Jähriger für sechs Jahre wegen Totschlags in Haft. Nach einem Jahr soll er in eine Entziehungsanstalt verlegt werden, wie das Landgericht Potsdam am Montag anordnete. Der Mann war laut Gericht während der Tat betrunken. „Der Alkohol war ihr stetiger Wegbegleiter“, sagte der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter zu dem 60-Jährigen.

Der Mann hatte seinen Nachbarn im Februar 2019 in Bauch und Kopf geschossen, nachdem ihn dieser darauf hingewiesen hatte, dass seine Hunde in der Hofanlage in Werder/Havel verboten seien. Der 60-Jährige gestand im Prozess, das Opfer mit der Schrotflinte erschossen zu haben. Er sei wegen eines früheren Überfalls traumatisiert und fühlte sich von dem Nachbarn bedroht.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat als Mord eingestuft und eine lebenslange Haft gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Totschlag und forderte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten.

Das Gericht habe feststellt, „dass Sie vorsätzlich einen Menschen getötet haben, ohne Mörder zu sein“, sagte Horstkötter am Montag. Bei der Beurteilung sei ihm der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ zugute gekommen. Denn das Gericht habe nicht mit eindeutiger Sicherheit feststellen können, dass der 60-jährige Deutsche heimtückisch oder aus niedrigen Beweggründen handelte.

Zwei Schüsse treffen tödlich

Immer wieder sei der Angeklagte von seinem Nachbarn, ebenfalls einem Deutschen, beleidigt und gedemütigt worden. Immer wieder habe er seinen Ärger runter geschluckt. Der 60-Jährige habe einen Weg gefunden, seine Wut rauszulassen. Er ging in den Wald, zertrümmerte Gegenstände. „Aber niemals richtete er sich gegen Menschen“, sagte Horstkötter.

Am 8. Februar greift er dann zur Waffe. Eine Schrotflinte, die er zerlegt in der Wohnung aufbewahrte. Er steckt 100 Patronen ein, feuert auf dem Balkon der Wohnung einen Probeschuss ab. Nach eigenen Angaben wollte der Angeklagte raus in den Wald, sich abreagieren. Draußen trifft er seinen Nachbarn. Er zielt mit der Schrotflinte und drückt ab. Die zwei Schüsse treffen tödlich. Zur Tatzeit hatte der Angeklagte laut Gericht 2,37 Promille Alkohol im Blut.

Gericht geht von „Spontantat“ aus

War die Tat geplant? Aus Sicht des Gerichtes war es eine „Spontantat“, sagte Horstkötter. Er habe seine Wut ganz spontan rausgelassen. Nutzte er die Wehrlosigkeit des Opfers aus? Auch das habe das Gericht nicht mit der nötigen Sicherheit feststellen können. Daher sei der 60-Jährige wegen Totschlags zu verurteilen.

Seit Februar befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft. Das Gericht ordnete an, den Haftbefehl aufrecht zu erhalten. Gegen das Urteil sei die Revision zugelassen. Der Verteidiger kündigte an, gegen die Entscheidung kein Rechtsmittel einzulegen. Der Staatsanwalt ließ am Montag offen, ob er gegen das Urteil vorgehen wird.