Mario K. dürfte reichlich überrascht gewesen sein, als er vor einigen Tagen seinen Briefkasten öffnete und ein Schreiben vorfand, in dem man ihm zu einem größeren Bargeldgewinn aus einem Telefongewinnspiel gratulierte. Er hatte nämlich nie an einem solchen teilgenommen. Doch auch diese Zweifel griff das Unternehmen, das ihm da so überschwänglich gratulierte, auf: "Jetzt fragen Sie sich doch bestimmt: Ich habe doch gar nichts ausgefüllt oder abgeschickt? Stimmt! Mußten Sie auch nicht Herr K. denn unter not. Aufsicht wurde unter den Telefonnummern aus Ihrer PLZ-Region ihre Telefonnummer als Losnummer gezogen."
Genau 1250 Euro in bar werden ihm in Aussicht gestellt und wie dieser kurze Ausschnitt ist der ganze Brief in einer Mischung aus alter Rechtschreibung und Rechtschreibfehlern geschrieben. Doch nicht das macht Herrn K. letztlich misstrauisch, sondern die Tatsache, dass seine Mutter, Doris K., exakt den gleichen Brief erhalten hat. Auch sie habe den dritten Preis gewonnen, nämlich 1250 Euro in bar.
Ausgezahlt werden soll der Gewinn in "festlichem Rahmen", für dessen Gestaltung man keine Kosten und Mühen gescheut habe. Herr K. solle nur die Antwortkarte zurückschicken und angeben, an welcher der zwei vorgesehenen Abfahrtsstellen er abgeholt werden möchte.
Weil Mutter und Sohn durch das Schreiben und den Hinweis, man verpflichte sich zur Auszahlung des Gewinns und aller Geschenke, verunsichert sind, wendet sich Doris K. ans TA-Phon und fragt: "Handelt es sich hierbei um Betrug?"
"Um Betrug nun nicht unbedingt, aber seriös ist das Gewinnversprechen sicher auch nicht", sagt Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen. Er geht davon aus, dass sich dahinter eine typische Kaffeefahrt verbirgt, auf der die angeblichen Gewinner dazu gedrängt werden, irgendwelche Waren zu meist überteuerten Preisen zu kaufen, die sie im schlimmsten Fall überhaupt nicht brauchen.
"Ein erstes Indiz für die Fragwürdigkeit des Angebots ist die Tatsache, dass die Firma nur ein Postfach angegeben hat statt einer richtigen Postadresse", sagt Reichertz. Weil Gerichte an Postfächer keine Dokumente wie Mahnbescheide oder Ähnliches zustellen, lässt sich der versprochene Gewinn so kaum einklagen, wenn er auf der Fahrt nicht ausgezahlt wird. Das wissen die Unternehmen und nutzen diesen Umstand aus. Außerdem sei auch der Sitz der angeblichen Firma verdächtig. "Viele derartige Schreiben kommen wie dieses aus Cloppenburg", so der Experte. Auch im Internet werde zudem vor der Firma gewarnt.
Familie P. sollte die beiden Anschreiben deshalb schleunigst in den Papiermüll geben, statt auf einen Gewinn zu hoffen, den es vermutlich nie geben wird.
Heute von 9 bis 10 Uhr am TA-Phon: Anita Grasse
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