Der Rentner aus dem Saale-Orla-Kreis war überzeugt davon, keine Straftat begangen zu haben. „Ich wollte den Lkw-Fahrer nur züchtigen“, sagte er. Dennoch sah er sich im Prozess am Landgericht Gera mit einem Tatvorwurf konfrontiert, der zu einer mindestens fünfjährigen Freiheitsstrafe hätte führen können.

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„Sie sind mit einem blauen Auge davongekommen“, sagt der Vorsitzende Richter Sascha Schrauber zum Angeklagten. Das Gericht hatte die Tat nicht als schweren räuberischen Diebstahl bewertet, sondern nur als Nötigung.
Rentner klaut Lkw-Tankdeckel mit Sense und kassiert Bewährungsstrafe
Das war geschehen: Der Rentner ärgerte sich seit Jahren über eine benachbarte Tankstelle und den Schwerlastverkehr an seinem Grundstück. Eines Morgens kreuzte er mit einer Sense an einem tankenden Lkw auf und stahl den Tankdeckel nebst Schlüssel. Er wollte erreichen, dass sich der Lkw-Fahrer bei ihm entschuldigt.
Eine Nötigung im schweren Fall erkannte das Gericht. Ins Urteil fließen auch zwei Trunkenheitsfahrten, eine Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ein. Unterm Strich standen ein Jahr und drei Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Als Auflage muss der 73-Jährige 100 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten.
Strafen für Raubüberfälle deutlich höher als beantragt
Höher als beantragt fiel die Strafe für zwei Männer aus, die in Jena an Raubdelikten beteiligt waren. Die Einheimischen überfielen gemeinsam zwei Männer in Lobeda-Ost. Der jüngere Angeklagte versuchte noch, einen Fertigungsmitarbeiter auf dem Eichplatz auszurauben, und schlug ihn mit einem Hammer. Der ältere Angeklagte beging noch einen räuberischen Diebstahl in einem Discounter. Der Jüngere erhält fünf Jahre und neun Monate Jugendstrafe, der Ältere fünfeinhalb Jahre Freiheitsstrafe, urteilt die neunte Strafkammer unter Vorsitz von Harald Tscherner.
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Der strenge Richter führte auch den Vorsitz im Berufungsprozess gegen einen 24-Jährigen aus Jena. Der Angeklagte hat nach Auffassung der Kammer versucht, das Geschäft seines Ziehvaters anzuzünden. Dem Prozess blieb er ab dem zweiten Verhandlungstag fern. Die Stimmung am dritten Tag im Verhandlungssaal war explosiv, wozu der Richter und der Verteidiger durch Wortgefechte maßgeblich beitrugen. Der Vorsitzende wusste, dass er am längeren Hebel sitzt, weil es in diesem Fall keine Beschwerdeinstanz mehr gibt. Auch dieses Urteil überbot die Staatsanwaltschaft: vier Jahre Jugendstrafe.
31.000 Euro veruntreut: Bewährungsstrafe für 67-Jährigen
Ein Mann hat eine Summe von 31.000 Euro veruntreut. Das Amtsgericht Rudolstadt machte ihm den Prozess. Der 67-Jährige räumte die Taten im Zeitraum von 2015 bis 2020 ein. Die Gesamtfreiheitsstrafe beträgt ein Jahr und fünf Monate. Der Richter setzt die Strafe zur Bewährung aus.
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Eine Affäre eines 74-Jährigen aus Oberfranken mit einer 37-Jährigen aus Bad Lobenstein endete im Gerichtssaal. Die Frau hatte Geld gefordert, damit sie der Ehefrau nicht von der sexuellen Beziehung erzählt. Zudem verpasste sie ihm einen Hieb mit der Edelstahlpfanne. 120 Tagessätze zu je 18 Euro muss die Frau nun entrichten.








