So etwas sehen selbst langgediente Polizeibeamte nicht alle Tage: Ein zwölfjähriges Kind hinterm Lenkrad eines Pkw sorgte am Samstagabend auf der B88 im Saaletal für den Einsatz einer Streifenwagenbesatzung der Saalfelder Polizei. Ärger bekommt nun vor allem der Vater des Jungen, der offenbar als Beifahrer seelenruhig daneben gesessen hatte.

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Gegen 18.30 Uhr wurde die Landespolizeiinspektion (LPI) Saalfeld darüber informiert, dass sich in der Ortslage Uhlstädt ein Pkw in auffälliger Fahrweise auf der Bundesstraße bewegt, dessen Fahrer einen sehr jungen Eindruck macht und kaum über das Lenkrad gucken kann. Daraufhin setzte sich ein Dienstfahrzeug in Bewegung, um den Pkw zu finden, dessen Kennzeichen der Hinweisgeber ebenfalls übermittelt hatte.
39-jähriger Vater muss sich verantworten
Tatsächlich traf man das Fahrzeug, das sich auf der B88 zwischen Uhlstädt und Kirchhasel bewegt haben soll, an der Halteradresse an und unterzog die Beteiligten einer Kontrolle. Wie sich herausstellte, war der Fahrer tatsächlich erst zwölf Jahre alt. Halter des Fahrzeuges ist der 39-jährige Vater des Jungen.
Während das Kind aufgrund seines Alters strafunmündig ist, muss sich der Vater nun strafrechtlich verantworten. Ein Kind Pkw fahren zu lassen, ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes, der das Fahren ohne Fahrerlaubnis regelt. Dem Fahrzeughalter droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Zusätzlich können Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot verhängt werden.
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Auch versicherungsrechtlich könnte die Übungsfahrt, die auf öffentlichen Straßen streng verboten ist, Konsequenzen haben. Auch wenn kein Schaden entstanden ist, kann der Haftpflicht-Versicherungsschutz durch das vom Halter erlaubte Fahren ohne Fahrerlaubnis erlöschen. Erlaubt ist die praktische Fahrübung nur auf ausgewiesenen Verkehrsübungsplätzen oder einem Privatgrundstück. Aber auch dazu müssen Fahranfänger mindestens 16 Jahre alt sein.





