Am Montagabend, 2. Juni, wurde der Polizei Greiz ein Drohnenflug im Bereich der Justizvollzugsanstalt Hohenleuben gemeldet. Nach den vorliegenden Erkenntnissen ließ ein 54-Jähriger gegen 19 Uhr von seinem Grundstück aus eine Drohne aufsteigen. Aufzeichnungen der Justizvollzugsanstalt zeigen zudem, dass die Drohne mehrfach die Außenmauer der Einrichtung überflog. Der Flug dauerte insgesamt knapp zwei Minuten, so die Polizei.

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Da sich die Ortslage Hohenleuben in einem für Drohnenflüge gesperrten Bereich befindet, leiteten die Beamten der Polizei Greiz ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Luftverkehrsgesetz ein. Der verantwortliche Drohnenpilot wurde an seiner Wohnanschrift angetroffen und räumte den Flug ein. Die eingesetzte Drohne wurde sichergestellt.




