Ein erster Verdachtsfall von Geflügelpest bei Wildvögeln im Landkreis Eichsfeld wurde inzwischen bestätigt. Das Bundesinstitut für Tiergesundheit hat das Virus bei einem frisch verendeten Kranich aus der Gemeinde Dingelstädt nachgewiesen. Dieser wurde am Mittwoch, 22. Oktober, gefunden. Damit gilt die Geflügelpest im Eichsfeld als offiziell festgestellt.

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Am vergangenen Sonntag meldete ein Jagdpächter einen weiteren möglichen Fall. Sein Hund hatte in einem Revier bei Dingelstädt Teile eines großen Vogelkadavers entdeckt, teilt das Veterinäramt des Landkreises Eichsfeld am Mittwoch mit. Trotz Dunkelheit und beschwerlichem Gelände konnte die Behörde am Sonntagabend gemeinsam mit dem Pächter einen großen Vogelflügel mit Brustbeinknochen bergen.

Die Überreste wurden am nächsten Tag ins Landeslabor gebracht und überprüft. Bereits am Dienstagnachmittag ergab ein Zwischenbefund: Es handelt sich um einen Kranich mit positivem Nachweis auf Geflügelpest. Das abschließende Ergebnis des Friedrich-Loeffler-Instituts stehe allerdings noch aus.

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Zahlreiche Rabenvögel im Revier erhöhen das Risiko der Verbreitung

Dieser Vorfall zeige deutlich, wie sich die Geflügelpest im ländlichen Raum ausbreiten kann. Der tote Vogel wurde offenbar durch Raubtiere wie Füchse oder andere aasfressende Wildtiere verschleppt. Auch die Anwesenheit zahlreicher Rabenvögel, von der der Jagdpächter den Mitarbeitern des Veterinäramtes berichtet hat, in der betroffenen Region erhöht das Risiko einer schnellen Verbreitung des Virus. Auf diese Weise kann der Erreger leicht auf Geflügelhaltungen in der Umgebung übertragen werden, so die Behörde.

Angesichts dieser Entwicklungen verstärkt das Veterinäramt seine Maßnahmen für den Landkreis Eichsfeld. Derzei werde die Risikoeinschätzung aktualisiert und eine Aufstallungsanordnung für sämtliche Geflügelhalter im Landkreis vorbereitet. Halter werden daher aufgefordert, sich auf eine Unterbringung der Tiere in den kommenden Tagen im Stall vorzubereiten, und wenn möglich diese bereits umzusetzen, um eine mögliche Infektion des Geflügelbestandes zu verhindern.

Die Experten betonen, dass eine längere Stallhaltung zwar oft Herausforderungen mit sich bringe, bei Engpässen der Stallkapazität oder eine Bestandsreduzierung nicht infrage komme, seien aber auch Schutzvorrichtungen in Freilandhaltungen zulässig sind. Diese müssen wildvogelsicher gestaltet sein, beispielsweise durch geschlossene Abdeckungen oder Netze mit geringer Maschenweite.

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Das Eichsfelder Veterinäramt mahnt zudem zur strikten Einhaltung der geltenden Biosicherheitsvorschriften, die das Risiko einer Übertragung weiter senken sollen. Geflügelhalter werden gebeten, auch ihren Bestand gegen Raubtiere wie Füchse und Marder zu sichern, um zusätzliche Gefahren zu minimieren.

Die Behörde ruft weiterhin zu erhöhter Wachsamkeit in Bezug auf tote oder krank wirkende Wild- und Wasservögel auf, die schnell gemeldet und fachgerecht entfernt werden müssen. Sollten Fragen oder Probleme in Verbindung mit der Geflügelpest auftreten, steht das Veterinäramt für Rückmeldungen zur Verfügung. „Das Ziel bleibt, die Geflügelpest und ihre Verbreitung im Landkreis so effizient wie möglich einzudämmen“, so ein Behördensprecher.