Grundsätzlich ist das Verhalten zu loben, dass Personen, die von einem Gericht geladen werden, auch zu dem Termin erscheinen, heißt es aus der Polizeiinspektion in Heiligenstadt. Jedoch verliere das Vorhaben an Zuspruch, wenn dem Erscheinen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten vorausgingen.
Ein 35-Jähriger wurde zum Amtsgericht in Heiligenstadt vorgeladen. Der Termin fand am Donnerstagmittag statt.
Der Besitzer eines Autos musste in Dingelstädt gegen 11 Uhr eine Notdurft verrichten, was der Vorgeladene seinerseits zum Anlass nahm, das offenstehende Fahrzeug widerrechtlich zur Fahrt in die Kreisstadt zu nutzen, berichtet die Polizei weiter.
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Dort angekommen, liefen bereits die Fahndungsmaßnahmen nach dem Auto, welches im Bereich des Amtsgerichts festgestellt wurde, ebenso wie der vermeintliche Täter, der beim Eintreffen der Beamten auf einer Raucherinsel verweilte und sich auf den Termin vorbereitete.

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Der 35-Jährige räumte die Tat ein und wurde nach dem ordnungsgemäß wahrgenommenen Verhandlungstermin erneut in polizeiliche Obhut genommen, um die weiteren notwendigen Maßnahmen durchzuführen.
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Hierbei stellte sich laut Polizei heraus, dass der Mann weder eine Fahrerlaubnis vorweisen konnte, noch fahrtüchtig war oder das Auto befugt gebraucht hatte. Entsprechende Ermittlungsverfahren wegen unbefugtem Gebrauch des Kraftfahrzeugs und dem Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis wurden eingeleitet.
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Überdies räumte der Mann ein, dass er am Vorabend Betäubungsmittel konsumierte. Ein Vortest bestätigte diese Angabe, sodass zur genauen Bestimmung der Konzentration der Mittel im Blut eine Blutprobenentnahme veranlasst wurde.
red









