Am Amtsgericht Duderstadt im niedersächsischen Untereichsfeld ist am Dienstag (16. Juni) das Gerichtsverfahren gegen einen Priester des Bistums Erfurt eröffnet worden. „Gegenstand der Anklage waren der Besitz und die Weitergabe kinder- und jugendpornografischer Dateien“, teilt das Bistum Erfurt am Dienstagabend mit.

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Das Verfahren endete mit einem Schuldspruch; der Angeklagte wurde zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt sowie zur Zahlung von 3.000 Euro an den Kinderschutzbund Göttingen und zur Fortsetzung seiner Therapie. „Sofern keine Berufung eingelegt wird, ist das Urteil in einer Woche rechtskräftig“, erklärt Andrea Wilke, Pressesprecherin des Bistums Erfurt.

Ermittlungen zum Verfahren laufen bereits seit dem Jahr 2022

Nachdem die Polizeiinspektion Göttingen die Bistumsleitung am 30. März 2022 über die Beschlagnahme elektronischer Geräte des Angeklagten informiert hatte, wurde dieser umgehend bis zur Klärung der Vorwürfe vom Erfurter Bischof Ulrich Neymeyr vom geistlichen Dienst freigestellt. Außerdem wurde ihm jegliche kirchliche Amtshandlung untersagt.

Pfarrer betreute keine eigene Pfarrgemeinde

Nach Informationen dieser Redaktion war der Mann seit 2015 bis zu seiner Suspendierung im thüringischen Eichsfeld tätig, soll aber in Niedersachsen gewohnt haben. Eine eigene Gemeinde betreute der Pfarrer im Eichsfeld aber nicht, sondern war von Bischof Ulrich Neymeyr mit anderen seelsorgerischen Aufgaben betraut. Bis zu seiner Versetzung ins Eichsfeld war er Pfarrer einer großen Pfarrgemeinde in Mittelthüringen.

Nach Feststehen des Gerichtsurteils durch das Amtsgericht Duderstadt würde das kirchenrechtliche Verfahren beginnen, welches bereits im Mai 2022 eingeleitet worden sei. „Sobald die Untersuchungen auf Bistumsebene abgeschlossen sind, werden die Akten an den Vatikan übermittelt. Die endgültige kirchenrechtliche Entscheidung in Bezug auf den Angeklagten wird in Rom getroffen“, heißt es abschließend vom Bistum.

red/fa