Am 1. April sollte vor dem Arbeitsgericht entschieden werden, ob die fristlose Kündigung des früheren Generalintendanten Guy Montavon rechtens ist. Nun ist der Termin auf den 5. Juni geschoben worden. Es geht darum, Zeit zu gewinnen.

Güterichtertermin vereinbart

Denn nach dem gescheiterten nominellen Gütetermin am 14. Januar sind die Verhandlungen zwischen der Stadt und Montavon weitergelaufen. Nach Informationen unserer Zeitung lagen beide Parteien noch weit auseinander, was die Summe betrifft, für die Montavon seine Klage gegen die Stadt zurückziehen würde. Von einer Lücke im mittleren sechsstelligen Bereich war die Rede.

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Beide Parteien haben sich aber nun, wie das Arbeitsgericht mitteilt, geeinigt, an einem sogenannten Güterichterverfahren teilzunehmen. Hierzu wird das Verfahren, wie Gerichtssprecher Philipp Mesters erläutert, an einen besonders ausgebildeten Güterichter – in diesem Fall beim Landesarbeitsgericht – verwiesen. Dieser werde mit den Parteien die Möglichkeiten einer gütlichen Lösung ihres Konflikts umfassend erörtern. Das geschieht in so einem Verfahren prinzipiell in einem abgeschotteten Raum, wo die Parteien jeweils mit dem Richter Positionen besprechen, oder aber auch alle zugleich Argumente und Positionen benennen. Das Verfahren beim Güterichter sei freiwillig und wie beschrieben vertraulich.

Wirtschaftliche Verfehlungen als Vorwurf

Zum Hintergrund: Im Zuge des Skandals, bei dem es um Vorwürfe des Machtmissbrauch und sexueller Übergriffe am von Guy Montavon geleiteten Theater ging, hatte die Stadt dem Generalintendanten mehrfach fristlos gekündigt. Als Gründe wurden hier wirtschaftliche Verfehlungen durch Montavon ins Feld geführt.

Der noch zu bestimmende Termin beim Güterichter sei laut Meesters nicht öffentlich. Um die Durchführung des Güterichterverfahrens zu ermöglichen, mussten die den Parteien gesetzten Fristen verlängert und der Termin verlegt werden. Sofern es im Güterichterverfahren nicht zu einer Einigung kommt, werde das streitige Verfahren mit dem Termin am 5. Juni 2026 fortgesetzt.