Auf einem Parkplatz im Erfurter Südosten kam es am Mittwoch (23. September) zu einem Zusammenstoß zweier Autos. Nach Angaben der Polizei handelt es sich bei dem Verursacher um einen 84‑jährigen Mann. Gegen 9.30 Uhr habe er mit seinem VW auf einem Großparkplatz in der Straße „Am Drosselberg“ aus einer Parklücke herausfahren wollen. Dabei kollidierte er mit einem gegenüber geparkten Opel. Dass der Fahrer dabei einen Schaden verursachte, muss ihm klar gewesen sein – die geschädigten Autoteile habe er sich schließlich angesehen.

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Bei Kontrolle Beinträchtigung festgestellt

Im Anschluss hat der Erfurter den Unfallort dennoch verlassen. Auf die Hinweise von Zeugen hin, konnte die Polizei ihn kurz darauf ausfindig machen. Bei der Kontrolle ergaben sich Hinweise auf eine körperliche Beeinträchtigung, die sich auf seine Fahrtüchtigkeit ausgewirkt haben könnte. Die Beamten beschlagnahmten daraufhin den Führerschein und den Fahrzeugschlüssel.

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Durch den Unfall entstand ein Gesamtschaden von rund 6.000 Euro an den beteiligten Autos. Gegen den VW-Fahrer werde wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs sowie unerlaubten Entfernens vom Unfallort ermittelt. Letzteres sei kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die mit einer bis zu dreijährigen Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe geahndet werde, betont die Polizei.

Richtig handeln nach einem Unfall

Richtiges Handeln nach einem Unfall umfasst grundsätzlich das Anhalten und Begutachten der Unfallfolgen. Zudem müssen Betroffene die Feststellung ihrer Personalien sowie der eigenen Beteiligung ermöglichen. Ist der Geschädigte nicht vor Ort, wird eine den Umständen angemessene Wartezeit erforderlich. Ein Zettel mit den eigenen Kontaktdaten an der Windschutzscheibe reicht demnach nicht aus. Kann der Geschädigte nicht erreicht werden, bleibt noch der direkte Kontakt mit der Polizei zur Abstimmung des weiteren Vorgehens.

red