• Die ersten Fälle der Blauzungenkrankheit sind in Beständen im Kreis Gotha entdeckt worden.
  • Die Krankheit ist auch auf Menschen übertragbar.
  • Das Landratsamt Gotha gibt diese Empfehlungen ab.

Wie das Landratsamt Gotha mitteilt, seien in zwei Beständen im Kreis Gotha mit Schafhaltung nahe der Grenze zum Wartburgkreis die ersten Fälle der Blauzungenkrankheit aufgetreten. Die anzeigepflichtige, virusbedingte Tierseuche wird von blutsaugenden Mücken der Gattung Culicoides (Gnitzen) auf Schafe, Ziegen, Rinder und andere Wiederkäuer sowie Neuweltkameliden übertragen. Menschen und andere Tiere können sich damit nicht anstecken.

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In allen Bundesländern sind mittlerweile Wiederkäuer an der Tierseuche vom „Serotyp 3“ erkrankt. Deshalb sind Tierhalter, die den Verdacht haben, dass ihre Tiere von der Krankheit betroffen sind, verpflichtet, dies dem Veterinäramt zu melden. Dessen Mitarbeiter sind unter Telefon: 03621/214901 erreichbar und stehen Tierhaltern beratend zur Seite, damit die Seuche im Bestand schnellstmöglich bekämpft werden kann. Weitergehende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen seien nicht erforderlich.

Obwohl der Name es vermuten lässt, weisen erkrankte Tiere nur selten eine Blaufärbung der Zunge auf. Welche Symptome auftreten, erfahren Interessierte auf der Webseite www.landkreis-gotha.de/aktuelles. Der Verlauf der Krankheit ist für betroffene Tiere oft mit Schmerzen verbunden. Im schlimmsten Fall kann die Seuche tödlich verlaufen. Das wirksamste Mittel, um Bestände zu schützen, ist die Impfung.

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