Kann eine 17-Jährige Zigaretten und hochprozentigen Alkohol einkaufen, ohne einmal nach ihrem Ausweis gefragt zu werden? In Walterhausen fielen vier von vier getesteten Geschäften bei Testeinkäufen des Jugendamtes durch. Die Angestellten von zwei größeren Märkten und zwei eher kleineren Geschäften missachteten damit eindeutig das Jugendschutzgesetz – mit teuren Folgen für das Verkaufspersonal.

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Bereits Ende Mai wurden die Testkäufe gemeinsam vom Jugendamt des Landkreises und der Landespolizeiinspektion Gotha in Waltershausen durchgeführt. „Nachdem wir in den vergangenen beiden Jahren regelmäßig Geschäfte in Gotha kontrolliert und für den Jugendschutz sensibilisiert hatten, war nun Waltershausen an der Reihe“, erklärt Jugendamtsleiter Thomas Jakob.
Kassierer ignorieren Alterskontrolle: Amt schließt Kassen sofort
Für den Test stellte sich eine 17-Jährige freiwillig zur Verfügung. „Wir haben tatsächlich immer genügend Jugendliche, die uns unterstützen möchten“, bestätigt Sven Zeilmann-Kerber und dankt auch den Eltern für das Vertrauen.
Während der Mitarbeiter des Jugendamtes in der Reihe an der Marktkasse meist vier bis fünf Positionen hinter der Jugendlichen steht, versucht diese, Vapes, Pods (enthalten nikotinhaltiges Liquid für E-Zigaretten) oder Liköre zu bezahlen. Die Geschäfte wurden gezielt ausgewählt. Vor allem ein kleiner Laden war schon länger im Visier der Amtsmitarbeiter – Jugendliche, Eltern und die Polizei hatten entsprechende Hinweise gegeben.

Gelingt der Einkauf nicht, dann gibt sich der Jugendamtsmitarbeiter dennoch zu erkennen und lobt die Aufmerksamkeit des Verkaufspersonals. Im umgekehrten Fall wird die Kasse vom Amt sofort geschlossen. Das war in Waltershausen leider in allen vier Fällen nötig. „Was ich besonders erschreckend fand, ist, dass die Kassiererinnen die Altersverifizierung am Kassensystem einfach ignoriert und weggedrückt haben. Das ist für uns ein vorsätzliches Handeln“, sagt Sven Zeilmann-Kerber.
Die üblichen Stress-Ausreden des Verkaufspersonals verfangen nicht. „Wer Zeit hat, jeden Kunden dreimal nach Apps jeglicher Art und Kundenkarten zu fragen, kann auch nach dem Personalausweis fragen“, ergänzt Amtsleiter Jakob. „Zumal die Kasse das erforderliche Geburtsjahr anzeigt und nicht gerechnet werden muss.“
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Laut Jugendamt verdeutlichen die Ergebnisse, dass Schutzmechanismen im ländlichen Raum weiterhin unzureichend funktionieren und Jugendliche zu leicht an entsprechende Produkte gelangen. „Wir sind draußen weiter unterwegs“, kündigt Sven Zeilmann-Kerber an und richtet einen Appell an alle Verkäuferinnen und Verkäufer: „Nach dem Alter zu fragen, ist nicht übergriffig.“
Drei der ertappten Kassiererinnen wurden mit einem Bußgeld von 500 Euro belegt, eine musste gar 1000 Euro berappen.







