Jetzt herrscht Gewissheit: Am Stausee Kelbra grassiert die Geflügelpest. „Das Friedrich-Loeffler-Institut als deutsches Referenzinstitut hat heute das Landratsamt darüber informiert, dass sich der Verdacht auf die hochpathogene aviäre Influenza (Geflügelpest) bestätigt hat“, teilt das Landratsamt des Kyffhäuserkreises am Montagnachmittag mit. Das positive Testergebnis stamme von dem toten Kranich, der am Freitagmorgen auf einem Feld bei Steinthaleben geborgen wurde. Demnach handelt es sich um das H5N1-Virus.

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Auf Grundlage des amtlich bestätigten Verdachtsfalls erlässt der Kyffhäuserkreis eine entsprechende Allgemeinverfügung zum Schutz gegen das Virus und gegen die weitere Ver- und Ausbreitung. Die Allgemeinverfügung gilt für den gesamten Kyffhäuserkreis und tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung, also am 21. Oktober, in Kraft und gilt bis Widerruf.

Geflügelmärkte im Landkreis vorerst verboten

Demnach darf Geflügel ausschließlich nur so gehalten werden, dass es entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer gesicherten Vorrichtung untergebracht ist, die die Tiere gegen Wildvögel und deren Kot schützt. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art im gesamten Landkreis sind untersagt.

Neben der Stallpflicht gilt für Geflügelhalter der Hinweis, auf entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu achten. Hierzu zähle unter anderem der Schutz von Futter und Wasser vor Wildvögeln, aber auch das gründliche Händewaschen und Desinfizieren vor und nach dem Stallbesuch. Auffällige oder tote Tiere sollten dem Veterinäramt gemeldet werden.

Kreisverwaltung: Tote Tiere nicht berühren

Tote Wildvögel sind umgehend der Rettungsleitstelle Nordhausen zu melden. Wichtig sei, möglichst genau den Fundort anzugeben. Die Tiere würden dann von fachlich geschultem Personal eingesammelt. Die Kreisverwaltung warnt davor, tote Tiere anzufassen. Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises veröffentlicht. Das Veterinäramt des Kreises ist erreichbar unter Telefonnummer 03632 / 741 461 oder per E-Mail Vet@kyffhaeuser.de.

Auch der Landkreis Mansfeld-Südharz im benachbarten Sachsen-Anhalt verhängte ab Dienstag für Teile des Landkreises eine Stallpflicht.

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Zwischen Donnerstag und Freitag waren am Stausee Kelbra auf der Seite von Sachsen-Anhalt rund 50 tote Kraniche entdeckt worden. Am Samstag wurde auch auf Thüringer Seite mit der Bergung verendeter Tiere begonnen. 53 Stück sammelten Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren aus dem Kyffhäuserland allein am Samstag ein, weitere 13 am Sonntag. Am Montag habe das Landratsamt die Bergung selbst übernommen und dazu ein eigenes Bergesystem eingerichtet, berichtete Steffen Lupprian vom Büro der Landrätin auf Nachfrage. Dieses barg am Montag sieben verendete Vögel.