- die Zahl der Unfälle mir E-Scootern ist im Jahr 2025 um 41 Prozent gestiegen
- zum Fahren der Elektroroller wird kein Führerschein benötigt
- ein Fahrlehrer ist sich sicher: „Die Gefahren werden einfach unterschätzt.“
Zum Stadtbild gehören sie längst dazu: Im Kyffhäuserkreis fahren immer mehr Menschen – vor allem junge Leute – mit Elektrorollern. Nicht selten erreichen die E-Scooter auch ziemlich hohe Geschwindigkeiten. Dass die Fahrt nicht immer gut ausgeht, zeigt ein Blick auf die Statistik: Die Zahl der Unfälle mit E-Scootern ist im Jahr 2025 im Bereich der Polizeidirektion Nordthüringen um 41 Prozent extrem in die Höhe geschnellt.

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Bei Fahrlehrer Frank Strömel erzeugt das Kopfschütteln. „Viele kennen nicht mal die Verkehrsregeln, da geht es doch schon los!“ Auch er beobachtet seit letztem Jahr, dass immer mehr junge Leute auf den Roller steigen. „Das ist ja auch eine schöne Sache. So sind sie mobil, können zum Sport und zur Schule fahren, ohne dass immer die Eltern einspringen müssen. Dennoch sollten ein paar Dinge unbedingt beachtet werden.“
Zu zweit fahren zum Beispiel – das ist für Frank Strömel ein Ding der Unmöglichkeit. „Es ist extrem gefährlich und auch nicht erlaubt“, so der Fahrlehrer. Oftmals würden die E-Roller auch viel zu schnell unterwegs sein und selbst durch die Fußgängerzone rasen. Dabei dürften sie dort auch nur sechs Kilometer pro Stunde fahren, wenn sie überhaupt dort zugelassen seien.
Fakten zum Thema
- Fürs E-Scooter-Fahren braucht man weder eine Mofa-Prüfbescheinigung noch einen Führerschein. Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren.
- Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrende. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: In aller Regel sind das 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.
- Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.
- Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille.
- E-Scooter brauchen eine Haftpflichtversicherung. Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen.
- Diese Bußgelder drohen u.a.: Fahren auf dem Gehweg 15 bis 30 Euro, Fahren ohne Versicherungskennzeichen 40 Euro, Handy benutzt 100 Euro und einen Punkt (Quelle: ADAC)
E-Scooter dürfen auf Radwegen und freigegebenen Gehwegen fahren
„Überall dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, dürfen auch E-Scooter fahren. Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf man nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme fahren“, weiß der Fahrlehrer. Ansonsten sind die E-Scooter auf Radwegen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf man auf die Fahrbahn ausweichen.
In der August-Bebel-Straße und in der Lohstraße in Sondershausen bietet es sich zum Beispiel an, auf dem relativ breiten Gehweg auch den Radfahrverkehr zu ermöglichen. „Hier ist es meiner Meinung nach für E-Scooter-Fahrer zu gefährlich, auf der Fahrbahn zu fahren. Der Gehweg ist breit genug und könnte auch für Fahrräder und E-Scooter ausgelegt werden“, so Strömel.
Die Gefahren werden einfach unterschätzt.
Frank Strömel, Fahrlehrer aus Sondershausen
Was der Fahrlehrer weiterhin bemängelt: „Einen Helm zu tragen, ist bisher nur obligatorisch. Meiner Meinung nach sollte es zur Pflicht werden. Bei einem Sturz sind die Jugendlichen völlig ohne Schutz.“ Und Stürze seien nicht selten. Gerade bei Rollern mit sehr kleinen Rädern habe er immer wieder mal gefährliche Situationen beobachtet. „Die Gefahren werden einfach unterschätzt“, sagt er.
Schulungen könnten daran etwas ändern, findet Strömel und verweist an die Kreisverkehrswacht Sondershausen. Der Verkehrsgarten an der Gänsespitze in Sondershausen könnte durchaus für ein paar kleinere Schulungen genutzt werden, findet auch Verkehrswacht-Chef Horst Franke. Der Verein will sich ohnehin dem Thema E-Scooter gezielter widmen.
Viele fahren zu zweit auf den Rollern. Das ist brandgefährlich.
Horst Franke, Vereinsgeschäftsführer Kreisverkehrswacht Sondershausen
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„Die Risiken werden oft unterschätzt. Das ist brandgefährlich“, sagt Horst Franke. Viele seien ohne Versicherungsschutz auf dem E-Roller unterwegs oder würden sogar zu zweit fahren. Die Verkehrswacht wolle für das Thema der Sicherheit sensibilisieren.
So soll es zum Sondershäuser Autofrühling im Rahmen des Residenzfestes am 6. Juni einen Stand der Kreisverkehrswacht geben, bei dem sich alles rund um die E-Scooter dreht. „Dann kann man auch mal ausprobieren, wie sich so etwas überhaupt fährt. Einige Eltern haben noch nicht einmal draufgestanden, aber ihren Kindern einen gekauft“, so Franke.






