Auf frischer Tat gestellt wurden im Kyffhäuserkreis zwei Männer, die sich in einem fremden Garten zu schaffen machten.
Am frühen Dienstagabend beobachtete ein Mann aus der Straße Neustadt in Greußen unbekannte Personen, wie sie auf einem Gartengrundstück Gegenstände zum Abtransport bereitlegten. Da er Kenntnis davon hatte, dass der Grundstückseigentümer verstorben war, informierte der Mann umgehend die Polizei.

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Vor Ort stellten die Beamten der Polizeiinspektion Kyffhäuser schließlich einen Mann im Garten fest. Der 45-Jährige gab gegenüber den Polizisten an, lediglich seine eigenen Sachen von dem Gelände holen zu wollen.
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In welcher Beziehung er zu dem Verstorbenen stand, konnte nicht ermittelt werden, heißt es im Pressebericht der Polizei. Außerdem konnte er keine Eigentumsnachweise für die bereits zum Transport abgelegten Gegenstände erbringen.
Gegen die beiden Männer wurden Ermittlungsverfahren wegen des Versuchs des besonders schweren Falles des Diebstahls eingeleitet.
Wer Eigentümer von Gegenständen ist, die sich noch im Besitz eines verstorbenen Bekannten befinden, darf diese auf keinen Fall eigenmächtig an sich nehmen oder dessen Grundstück ohne Erlaubnis betreten. Das stellt laut Polizei eine Straftat dar. Da der Verstorbene die Sachen nur geliehen oder gemietet hatte, ist mit seinem Tod der so genannte „Besitz“ (die tatsächliche Gewalt über die Sache) auf seine Erben übergegangen. Der Eigentümer hat jedoch einen gesetzlichen Herausgabeanspruch. red




