Ein Umweltskandal sorgt im Kreis Nordhausen für großes Aufsehen. Jetzt berichtet das Landratsamt: Eine Baufirma steht unter Verdacht.
Ein Jäger hatte Mitte August etwa 80 bis 100 illegal abgelagerte Asbestplatten in einem Wald zwischen Niedergebra und Bleicherode nahe der Zwergenlöcher entdeckt (unsere Zeitung berichtete). Mitarbeiter der Abfallwirtschaft des Landkreises Nordhausen haben daraufhin nicht nur diese gesundheitsgefährdenden Abfälle fachgerecht entsorgen lassen, sondern auch den Vorfall untersucht. Sie wollten unbedingt den Verursacher ermitteln.
Hinweise aus der Bevölkerung helfen bei der Tätersuche
„Nachdem uns das Ordnungsamt der Stadt Bleicherode informiert hatte, konnten wir den Zeitraum der illegalen Ablagerung schnell eingrenzen“, berichtet Kathrin Materlik, Fachgebietsleiterin der Abfallwirtschaft. Bereits wenige Tage nach dem Fund sei es gelungen, zeitnah sachdienliche Hinweise aus der Bevölkerung zur Herkunft der Abfälle zu erhalten.

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Geholfen habe dabei auch, dass die Gemeinde Niedergebra für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, eine Belohnung in Höhe von 200 Euro ausgelobt hatte.
Eine Baufirma aus Berlin gerät ins Visier der Ermittler
Aufgrund der vielen eingegangenen Hinweise hat die Abfallwirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Bleicheröder Ordnungsamt mehrere Baustellen in der Gemeinde kontrolliert, auf denen aktuell Asbestplatten demontiert wurden. Dabei stellten die Ermittler fest, dass nicht für alle Grundstücke Entsorgungsnachweise für das Asbest vorgelegt werden konnten. In allen Fällen war aber dasselbe Bauunternehmen aus Berlin tätig. Hier besteht der Verdacht, dass die beauftragte Baufirma die Asbestabfälle nicht wie beauftragt fachgerecht entsorgte. Bereits nach vier Tagen konnte ein möglicher Verursacher ermittelt werden. „Wir geben unsere Erkenntnisse und den Vorgang insgesamt an die Staatsanwaltschaft Mühlhausen ab“, sagt Materlik.
Die Ablagerung umfasste eine Menge von knapp 2,7 Tonnen Asbestzementplatten. Das illegale Entsorgen wäre nicht notwendig gewesen. Auf dem Abfallwirtschaftszentrum Nentzelsrode hätte die Annahmegebühr für diese Asbestmenge etwa 430 Euro gekostet.
Beigeordneter: „Ein derartiges Verhalten nehmen wir nicht hin“
Das illegale Ablagern von Abfällen stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen das Umweltrecht dar, der je nach Schwere der Tat als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet wird. „Wie im vorliegenden Fall werden wir derartiges Verhalten nicht hinnehmen und auch in Zukunft alles tun, um die Verursacher sowie Unterstützer zu ermitteln und sie für ihre Taten zur Verantwortung zu ziehen“, erklärt Dirk Schimm (parteilos), Zweiter Beigeordneter des Landkreises. „Nun erwarten die Täter weitaus höhere Strafen, als die fachgerechte Entsorgung gekostet hätte.“
Die illegale Entsorgung von Abfällen sei kein Kavaliersdelikt. Diese habe den Haushalt des Landkreises allein im vergangenen Jahr mit rund 33.500 Euro belastet.
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red




