Die Landespolizeiinspektion Nordhausen registriert für ihren Zuständigkeitsbereich mit den Landkreisen Nordhausen, Eichsfeld, Kyffhäuser und Unstrut-Hainich-Kreis für 2024 leicht rückläufige Zahlen in der Verkehrsunfallstatistik.

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So wurden in Nordthüringen bis zum 30. September dieses Jahres insgesamt mehr als 1400 Verkehrsunfallfluchten angezeigt. Mit 639 Unfallfluchten konnten laut Polizei etwa 44 Prozent aufgeklärt werden. Nicht bei allen Verfahren sind die Ermittlungen jedoch schon vollständig abgeschlossen.
Im Unstrut-Hainich-Kreis ist die Zahl der Verkehrsunfallfluchten leicht von 445 in 2023 auf 462 in 2024 angestiegen und weiter auf einem hohen Niveau. Geklärt wurden davon 201 (2023) und bisher 196 in 2024.
Im Eichsfeld steigt die Zahl der Unfallfluchten
In den drei anderen Landkreisen ist die Anzahl der Unfallfluchten deutlich geringer. So gab es in den ersten neun Monaten des Jahres 2024 insgesamt 385 Unfallfluchten im Landkreis Eichsfeld, was einen Anstieg von 29 Unfallfluchten bedeutet. Mit 339 Verkehrsunfallfluchten im Landkreis Nordhausen und 257 im Kyffhäuserkreis sind diese Zahlen sogar leicht rückläufig.
Der Tatbestand der klassischen Unfallflucht greift immer dann, wenn kein vollständiger Personalienaustausch zwischen den Unfallbeteiligten stattgefunden hat. Somit ist der Polizei zufolge die allgemeine Auffassung, dass es ausreichend sei, durch ein unleserliches Schriftstück an einem Scheibenwischer bei schlechter Witterung und mitunter falschen oder unzureichenden Angaben dem Tatbestand nicht zu verwirklichen, schlichtweg falsch.
Ist der Unfallgegner nicht durch den Unfallbeteiligten festzustellen, so ist der Personalienaustausch immer durch die Polizei durchzuführen, um nicht Beschuldigter einer Straftat zu werden. Es kann als Unfallbeteiligter auch ein Radfahrer oder Fußgänger auftreten, der beispielsweise mit einem Einkaufswagen gegen ein Fahrzeug gefahren ist.
Hierbei sollte keine Scheu vor dem Hinzuziehen der Polizei bestehen, auch wenn der Schaden noch so lapidar erscheint. Die Konsequenz aus anderem Verhalten heraus wäre der Verdacht einer Verkehrsunfallflucht. Ein Strafverfahren, das mit einer Geldstrafe, einem Fahrverbot oder Punkten in der Verkehrssünderkartei in Flensburg einhergehen kann.
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red







