Auch an diesem Wochenende führten die Beamten des Inspektionsdienst der Landespolizeiinspektion Nordhausen allgemeine Verkehrskontrollen zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit der Verkehrsteilnehmer durch.

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Im Ergebnis mussten die Beamten zwei Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, da die kontrollierten Autofahrer vor Fahrtantritt Cannabis konsumiert hatten und kein legitimierendes Rezept bei der Kontrolle vorlegen beziehungsweise nachweisen konnten. In beiden Fällen wurde zur Beweissicherung die notwendige Blutentnahmen angeordnet und durchgeführt.

Weiterhin wurden zwei Ermittlungsverfahren eingeleitet, da die beiden Verkehrsteilnehmer neben Cannabis zusätzlich auch Amphetamin vor Fahrtantritt konsumiert haben sollen.

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Der jeweils durchgeführte Drogenvortest zeigte ein positives Ergebnis auf beide Stoffgruppen. Auch hier war bei beiden die Blutentnahme und die Verkehrsteilnahme zunächst als Fußgänger die Folge.

red