Das Landgericht in Mühlhausen hat zwei Verantwortliche einer Baufirma aus Nordhausen wegen des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen, teilweise in Tateinheit mit Steuerhinterziehung, zu Freiheitsstrafen verurteilt, berichtet Carlito Klaus vom Hauptzollamt in Erfurt. Eine weitere Person wurde der Beihilfe schuldig gesprochen.

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Der 45-jährige Geschäftsführer der betroffenen Baufirma ist zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die 58-jährige Geschäftsführerin erhielt eine zweijährige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ihr 51 Jahre alter Ehemann musste sich wegen Beihilfe verantworten. Das Urteil in seinem Fall: ein Jahr und neun Monate, ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt.
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Im Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und des Hauptzollamtes konnte den inzwischen rechtskräftig Verurteilten nachgewiesen werden, dass diese in den Jahren 2021 bis 2023 mehrere Arbeitnehmer „schwarz“ beschäftigten, indem sie diese nicht oder nicht vollständig zur Sozialversicherung anmeldeten und zu geringe Sozialversicherungsbeiträge abführten. Hierdurch entstand den Sozialversicherungsträgern ein Gesamtschaden von rund 1,8 Millionen Euro.
Der Ausgangspunkt für die Ermittlungen waren Baustellenkontrollen des Zolls in Nordhausen. Bei der Sichtung der Geschäftsunterlagen stießen die Zoll-Mitarbeiter auf Unregelmäßigkeiten in der Buchführung der Baufirma. „Um Schwarzlohnzahlungen zu kaschieren, verwendeten die Verurteilten sogenannte Abdeckrechnungen von Servicefirmen“, erklärt Carlito Klaus.
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Ziel des An- und Verkaufs von Abdeckrechnungen ist die Schaffung eines Schwarzgeld-Kreislaufes, um Sozialabgaben und Steuern einzusparen. Die Arbeitnehmer der Rechnungskäufer werden meist nicht oder nur mit einem geringeren Arbeitslohn zur Sozialversicherung angemeldet und durch Schwarzgeldzahlungen entlohnt. Neben der Schädigung der Sozialversicherung und des Fiskus sind die betroffenen Arbeitnehmer nicht oder nur unzureichend über die Sozialversicherung abgesichert.
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Die Verurteilten aus Nordhausen hatten sich in der Hauptverhandlung überwiegend geständig eingelassen. red






