Nach dem amtlich bestätigten Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest in einem Geflügelbestand im Ortsteil Stotternheim der benachbarten kreisfreien Stadt Erfurt gibt der Landkreis Sömmerda am Freitag (13. April) in einer Allgemeinverfügung entsprechende Schutz- und Überwachungszonen bekannt. Darüber informiert die Pressestelle des Landratsamtes. Die Regelungen treten am Samstag, 14. März, in Kraft.

Täglich
Der Newsletter für Sömmerda
Alle wichtigen Informationen aus der Region Sömmerda, egal ob Politik, Wirtschaft, Sport, Kultur oder gesellschaftliches Leben.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
Die Allgemeinverfügung definiere um den Seuchenbestand eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern. In dieser Schutzzone ist im Landkreis Sömmerda ausschließlich die Gemeinde Nöda gelegen.
Stallpflicht und Schau-Verbot
Darüber hinaus werde um den Seuchenbestand eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt. Diese Überwachungszone umfasst im Kreis Sömmerda laut Landratsamt zusätzlich die Gemeinden oder Gemeindeteile Alperstedt, Andisleben, Bachstedt, Dielsdorf, Eckstedt, Elxleben, Gebesee, Großmölsen, Großrudestedt, Haßleben, Kleinmölsen, Kranichborn, Markvippach, Ollendorf, Riethnordhausen, Ringleben, Schallenburg, Schloßvippach, Schwansee, Udestedt, Walschleben, Werningshausen, Witterda und Wundersleben.
In der Schutz- und Überwachungszone wird die Aufstallung von Geflügel und gehaltenen Vögeln verfügt. Außerhalb der amtlich festgelegten Sperrzonen empfiehlt der Landkreis Sömmerda laut Mitteilung eine freiwillige Aufstallung. Darüber hinaus seien sowohl in der Schutz- als auch in der Überwachungszone Geflügelmärkte, -ausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art verboten. Gleichzeitig würden für beide Zonen konkrete Seuchenbekämpfungsmaßnahmen angeordnet. Diese umfassten neben verstärkten Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen auch Dokumentations- und Anzeigepflichten.
Lesen Sie auch
Die Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landratsamts (www.lra-soemmerda.de) unter „Bekanntmachungen“ sowie im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Wielandstraße 4, 99610 Sömmerda, eingesehen werden.
red







