Im Landkreis Sömmerda steht die Anmeldung der künftigen Schulanfänger an: Am 4. und 5. Mai, jeweils von 14 bis 18 Uhr, können Eltern ihre Kinder für das Schuljahr 2027/2028 in den staatlichen Grundschulen anmelden.

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Wie das Landratsamt Sömmerda mitteilt, werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 1. August 2027 sechs Jahre alt sind. Die Anmeldung erfolgt in der für den Wohnort zuständigen Grundschule oder an einer freien Schule. Eine vorzeitige Einschulung ist auf Antrag möglich, wenn das Kind bis zum 30. Juni 2027 mindestens fünf Jahre alt ist. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung in Abstimmung mit dem Schularzt.

Zur Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen. Außerdem sollten Eltern die Schule über bekannte oder vermutete gesundheitliche Einschränkungen informieren, damit bei Bedarf frühzeitig Fördermaßnahmen eingeleitet werden können.
Wie weiter mitgeteilt wird, ist bei dem Wunsch nach einer Beschulung außerhalb des eigenen Schulbezirks dennoch zunächst die Anmeldung an der zuständigen Grundschule erforderlich. Zusätzlich muss ein Antrag auf ein Gastschulverhältnis gestellt werden. Über diese Anträge wird voraussichtlich ab März 2027 entschieden. Die erforderlichen Formulare stellt das Landratsamt Sömmerda online zur Verfügung.

Beide Sorgeberechtigten müssen der Anmeldung zustimmen. Ist ein Elternteil verhindert, ist eine Vollmacht vorzulegen. Entsprechende Nachweise sind auch bei alleinigem Sorgerecht erforderlich.
Im Zusammenhang mit der Schulanmeldung erfolgt zudem eine verpflichtende schulärztliche Untersuchung. Die Termine werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Für Rückfragen steht das Amt für Schulen, Sport und Liegenschaften telefonisch unter: (03634) 354-509 zur Verfügung. red