Es donnert in Mühlhausen und Bad Langensalza: Böllerschüsse und Raketenpfiffe hallen durch die Straßen im Unstrut-Hainich-Kreis – in diesem Jahr früher als sonst. Der Grund: Weil Silvester auf einen Dienstag fällt, wurde mit dem Feuerwerksverkauf schon am Samstag zuvor begonnen. Seitdem sind, meist abends und in der Nacht, regelmäßig Donnerschläge zu hören.

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In Mühlhausen gibt es ein Feuerwerksverbot in der Altstadt, in Bad Langensalza gilt ein flächendeckendes Böllerverbot in der Altstadt sowie auf der Kurpromenade. Für die Silvesternacht werden in Thüringen Sturmböen erwartet.

Das verfrühte Zünden von Feuerwerkskörpern sorgt für heftige Reaktionen in sozialen Netzwerken wie Facebook.

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Viele Bürgerinnen und Bürger zeigen sich in den Kommentaren verstimmt. Besonders Haustierbesitzer und Eltern kleiner Kinder beklagen sich über die anhaltende Lärmbelästigung und den Stress, den die unkontrollierten Knallgeräusche auslösen.

„Hirnlose Affen“, teilt eine Nutzerin in einem Beitrag aus. „Ist leider jedes Jahr so, sobald der Verkauf stattfindet, wird auch schon geballert, auf Tiere nimmt kaum jemand Rücksicht“, heißt es in einem Kommentar, oder: „Das sind alles Menschen, die kein Hirn und keine Tiere haben bzw. leiden können.“ Manche Nutzer fordern gar ein vollständiges Verbot privater Feuerwerke und verweisen auf Umwelt- und Sicherheitsaspekte: „Ganz verbieten sollte man das.“

Gesetzliche Bestimmung: Feuerwerk nur an Silvester und Neujahr zünden

Kritik gibt es auch daran, dass mit dem Feuerwerksverkauf bereits am Samstag, also drei Tage vor Silvester begonnen wurde. Der Verkauf solle erst einen Tag vorher starten, so der Wunsch. Eine Nutzerin wundert sich darüber, dass trotz der stark gestiegenen Preise für Silvesterfeuerwerk dafür immer noch so viel Geld ausgegeben werde. Das Geld sei mit einer Spende für das Tierheim besser angelegt.

Doch es gibt auch vereinzelte Stimmen, die das frühe Feuerwerk verteidigen: „Lasst sie doch knallen. Solange nicht anderen ihr Eigentum darunter leiden muss, ist doch alles cool. Schon immer wurde geknallt, Silvester. Mein Gott, es ist doch auch schön mal bissel Krach einmal im Jahr für die paar Tage.“

Gemäß den geltenden Vorschriften dürfen Feuerwerkskörper der üblichen Kategorie F2 ausschließlich am 31. Dezember und am 1. Januar gezündet werden. Verstöße können demnach geahndet werden.

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