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Denkmal in Gefahr
Haus der Frau von Stein: Gericht gibt Stadt Weimar recht – teilweise
Erfurt. Die Stadt Weimar will das Wiedererwerbsrecht einklagen und pocht auf eine sechsstellige Vertragsstrafe.


Das Haus der Frau von Stein ist ein barockes Wohngebäude in Weimar, in dem Charlotte von Stein 50 Jahre lang lebte.© Archiv | Susanne Seide

